Ruhrpott-Detektiv packt aus: "Frauen gehen anders fremd als Männer" - T

Ruhrpott-Detektiv packt aus: "Frauen gehen anders fremd als Männer" - T

Private Ermittler erhalten oft Einblicke in menschliches Verhalten, die anderen verborgen bleiben. Besonders in Fällen von Untreue kommt ihnen eine besondere Beobachterrolle zu. Ein Detektiv aus dem Ruhrgebiet hat nun über seine langjährige Erfahrung berichtet und dabei auf Unterschiede zwischen Männern und Frauen beim Fremdgehen hingewiesen. Seine Aussagen liefern Einblicke in ein Thema, das häufig im Verborgenen bleibt, rechtlich jedoch ein sensibles Terrain darstellt.

Der Ermittler, der unter anderem im Auftrag von Privatpersonen arbeitet, beschreibt klare Muster und Geschlechterunterschiede bei Fällen von Untreue. Während Männer demnach häufig aus einer Gelegenheit heraus und impulsiv handeln, seien Frauen meist strategischer und emotional involvierter. Oft stießen Frauen erst dann in eine Affäre vor, wenn eine längerfristige emotionale Unzufriedenheit mit dem Partner vorliege. Diese Aussagen basieren auf über Jahre dokumentierten Fällen, wobei konkrete Fallzahlen oder systematische Studien nicht angegeben wurden.

Juristisch spielt Untreue im deutschen Rechtssystem vor allem im Familienrecht eine Rolle – etwa bei Scheidungsverfahren oder Sorgerechtsfragen. Die bloße Tatsache des Fremdgehens hat allerdings seit der Reform des Scheidungsrechts im Jahr 1977 keinen direkten Einfluss mehr auf das Verschulden bei der Trennung. Dennoch kann nach wie vor entscheidend sein, wie sich Untreue auf das Zusammenleben und mögliche Folgeregelungen auswirkt, zum Beispiel bei der Klärung des Unterhaltsanspruchs oder des Umgangsrechts für gemeinsame Kinder.

Aus Sicht des Detektivs fällt auf, dass Frauen häufiger Wert darauf legen, nicht entdeckt zu werden und ihre Affären durchdachter organisieren. Dabei käme es nicht selten vor, dass sie technologische Mittel nutzen, etwa Zweitgeräte oder verschlüsselte Messenger-Dienste. Männer hingegen würden seltener Spuren verwischen und seien häufiger unvorsichtig im Umgang mit ihren digitalen Geräten. Diese Einschätzung beruht auf den Auswertungen technischer Spuren, wie sie im Rahmen von Observationen und Datensicherungen unter Auftragslage durchgeführt werden dürfen.

Detektivarbeit im privaten Bereich ist in Deutschland gesetzlich nur sehr eingeschränkt erlaubt. Ermittlungen dürfen nur im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen, etwa unter Einhaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Observationen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich zulässig, solange sie verhältnismäßig und nicht heimlich technisch überwacht erfolgen. Das Betreten privater Räumlichkeiten oder das Abfangen von Nachrichten ohne Einwilligung ist dagegen strafbar.

Auftraggeber von Detektiven müssen ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen, etwa im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Scheidung. Nur dann dürfen bestimmte Maßnahmen – etwa das Überwachen der Kontaktaufnahme zu Dritten – unter Bedingungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten veranlasst werden. Der Detektiv betont, dass eine sorgfältige rechtliche Abwägung vor jeder Ermittlung entscheidend sei und dass Anfragen, die nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen, abgelehnt werden.

Eine interessante Beobachtung aus den geschilderten Fällen betrifft auch den Verlauf einer Affäre. Nach Angaben des Detektivs nehmen Männer Affären häufig als kurzfristige Gelegenheit wahr, während Frauen häufiger auf eine längerfristige Option setzen – teilweise sogar in Übergangssituationen, bei denen sie sich innerlich bereits von ihrer Hauptbeziehung distanzieren. Gleichzeitig erlebten Frauen den Konflikt zwischen Loyalität und Selbstverwirklichung intensiver, was sich auch in Gesprächen während der Aufdeckung zeige.

Psychologisch lässt sich dies mit einem unterschiedlichen Rollenverständnis erklären, das in sozialwissenschaftlichen Studien zum Thema Untreue ebenfalls thematisiert wird. Frauen neigen demnach stärker zu einer emotionalen Bindung und setzen andere Prioritäten bei der Partnerwahl. Männer sind tendenziell handlungsorientierter und unterscheiden klarer zwischen körperlicher und emotionaler Nähe. Entsprechende Aussagen stützen sich vor allem auf empirische Untersuchungen der Paar- und Sexualforschung, wenngleich individuelle Ausprägungen stark variieren.

Der Detektiv betont, dass seine Arbeit nicht darauf abziele, Menschen bloßzustellen, sondern Gewissheit für Klienten zu schaffen – etwa dann, wenn der Verdacht auf Untreue monate- oder jahrelang besteht und das Verhältnis belastet. In solchen Fällen könne eine professionelle Ermittlung dabei helfen, Klarheit zu erlangen und gegebenenfalls die Grundlage für eine einvernehmliche Trennung zu schaffen. Viele Auftraggeber strebten dabei keine Konfrontation, sondern lediglich die sachliche Klärung an.

Interessant ist dabei auch ein juristisches Detail: In bestimmten Fällen kann das Ergebnis einer Detektivbeobachtung als Beweismittel in familienrechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht verwertbar sein – sofern sie unter den Bedingungen rechtmäßiger Informationsbeschaffung zustande kam. Dies setzt insbesondere voraus, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und die Maßnahmen verhältnismäßig waren. Gerichte prüfen dabei sehr genau, ob der Einsatz verhältnismäßig und geeignet war, Tatsachen klären zu helfen, die für die Entscheidung relevant sind.

Der Bericht des Detektivs zeichnet ein differenziertes Bild von Geschlechterrollen in Untreuesituationen, ohne dabei generalisierend zu wirken. Er liefert Einblicke in ein gesellschaftlich sensibles Thema und macht zugleich auf die notwendigen rechtlichen Grenzen aufmerksam, die für private Ermittlungen verpflichtend gelten. Betroffenen soll damit vor allem eines ermöglicht werden: informierte Entscheidungen auf Basis gesicherter Erkenntnisse in einem rechtlich legitimen Rahmen zu treffen.

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