Privatdetektiv sucht vermisste Jugendliche aus der Pfalz
Ein Privatdetektiv aus Rheinland-Pfalz ist derzeit auf der Suche nach zwei vermissten Jugendlichen. Beide jungen Frauen, 16 und 17 Jahre alt, stammen aus der Vorderpfalz und gelten seit mehreren Tagen als verschwunden. Die Eltern wandten sich an den privaten Ermittler, nachdem bisherige Maßnahmen der Polizei keine Hinweise auf den Aufenthaltsort der Jugendlichen ergeben hatten.
Nach Angaben des eingesetzten Detektivs, einem ehemaligen Kriminalbeamten, handelt es sich bei den beiden Mädchen um Freundinnen. Sie seien vermutlich gemeinsam unterwegs und hätten ihre Wohnorte ohne konkreten Anlass verlassen. Hinweise auf ein Verbrechen liegen nach bisherigem Ermittlungsstand nicht vor. Die Polizei hat jedoch ein standardmäßiges Vermisstenverfahren eingeleitet und arbeitet mit dem Privatdetektiv zusammen.
„Es gibt bislang keine Anzeichen darauf, dass den Mädchen etwas zugestoßen ist. Dennoch nimmt die Familie die Situation sehr ernst, und wir prüfen alle Hinweise“, erklärte der Detektiv gegenüber dem SWR. Er geht davon aus, dass sich die jungen Frauen bewusst entfernt haben, möglicherweise aus persönlichen oder familiären Gründen. Auch ein mögliches Abtauchen im Umfeld von Gleichaltrigen wird nicht ausgeschlossen.
Die Eltern sollen sich laut Bericht zunächst an die Polizei gewandt haben. Nachdem dort keine schnellen Ermittlungserfolge erzielt wurden, suchten sie professionelle Unterstützung außerhalb des öffentlichen Ermittlungsapparats. Der beauftragte Privatdetektiv verfügt nach eigenen Angaben über langjährige Erfahrung im Bereich der Vermisstensuche und arbeitet regelmäßig mit Behörden zusammen.
Nach aktueller Rechtslage dürfen Privatdetektive grundsätzlich tätig werden, auch bei polizeilichen Sachverhalten, solange sie dabei keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen und keine Ermittlungsmaßnahmen durchführen, die den Behörden vorbehalten sind. Dazu zählt zum Beispiel die Durchführung von Vernehmungen oder das Erheben personenbezogener Daten ohne Einwilligung. In diesem Fall spricht nichts gegen ein paralleles privates Engagement, da die Polizei ebenfalls involviert ist.
Die Familien der beiden Mädchen haben sich vorerst nicht öffentlich geäußert. Sie unterstützen jedoch die Ermittlungen aktiv, unter anderem durch die Weitergabe persönlicher Informationen an den Detektiv. Dieser analysiert Kontakte, Social-Media-Aktivitäten sowie mögliche letzte Aufenthaltsorte. Auch Hinweise aus dem Umfeld der Jugendlichen werden geprüft.
Besonderes Augenmerk liegt laut dem Ermittler auf möglichen Treffpunkten der Jugendlichen in der Region, etwa in Jugendzentren oder beliebten öffentlichen Orten. Darüber hinaus wurde bundesweit im beruflichen Netzwerk des Detektivs eine stille Fahndung gestartet. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche Ausschreibung, sondern um gezielte Anfragen bei Kontaktpersonen oder in Zusammenhang stehenden Fällen in ganz Deutschland.
Die Rechtslage bei vermissten Jugendlichen gestaltet sich differenziert, je nach Alter und mutmaßlichem Hintergrund des Verschwindens. Ab 14 Jahren dürfen Minderjährige in Deutschland unter bestimmten Umständen entscheiden, ihren Aufenthaltsort selbst zu wählen. Voraussetzung ist, dass sie nicht einer Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt sind und keine betreuungsrechtlichen Einschränkungen vorliegen. Dennoch liegt es in der Verantwortung der Sorgeberechtigten, bei einem ungeklärten Verschwinden aktiv zu werden. Die Einschaltung eines Detektivs kann dabei eine Ergänzung behördlicher Maßnahmen darstellen, ist aber rechtlich keine Ersatzmaßnahme.
Im vorliegenden Fall gibt es bisher keine konkreten Hinweise darauf, dass die Mädchen Opfer eines Verbrechens geworden sind. Dennoch wird der Aufenthaltsort als „ungeklärt“ geführt. Die Polizei bemühe sich weiterhin um Aufklärung und unterstütze alle legalen Ermittlungen, wie ein Sprecher bestätigte. Datenschützende Maßnahmen stünden dabei im Vordergrund.
Eine öffentliche Fahndung wurde bislang nicht eingeleitet. Das geschieht bei Jugendlichen in der Regel nur, wenn eine akute Gefährdungslage besteht oder alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Der Privatdetektiv betonte, dass auch ohne öffentliche Suchaufrufe effektive Ergebnisse erzielt werden können. Er appellierte jedoch an mögliche Bekannte oder Freunde der Mädchen, Hinweise weiterzugeben, auch anonym.
Eine mögliche Rückkehr der Jugendlichen sei jederzeit möglich, so der Ermittler. Wichtig sei, dass sie in diesem Fall umgehend Kontakt zu ihren Eltern oder einer Vertrauensperson aufnehmen. Auch der Detektiv selbst hat ein anonymes Kontaktangebot eingerichtet, über das sich die Mädchen melden könnten, ohne sofort persönliche Daten preiszugeben. Ziel sei es, zunächst ein geschütztes Gespräch herzustellen.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie private und staatliche Ermittlungsstrukturen komplementär zusammenarbeiten können, wenn gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Die Suche nach vermissten Jugendlichen bleibt in jedem Fall eine hochsensible Angelegenheit, bei der sowohl rechtliche als auch menschliche Faktoren berücksichtigt werden müssen. Die Ermittlungen dauern an.