Privatdetektiv spürt Corona-Testbetrüger und „Blaumacher“ auf
Ein Privatdetektiv aus Rheinland-Pfalz hat sich während der Corona-Pandemie auf die Aufdeckung von Testbetrügern und sogenannten „Blaumachern“ spezialisiert. Nach Angaben der „Rheinpfalz“ nahm die Zahl der Fälle, in denen Beschäftigte während der Pandemie unrechtmäßig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder gefälschte Corona-Testergebnisse vorlegten, signifikant zu. Unternehmen reagierten darauf zunehmend mit der Beauftragung von privaten Ermittlern, um betrügerisches Verhalten in ihrem Personal aufzudecken.
Der Ermittler, der aus Sicherheitsgründen anonym bleiben möchte, berichtete gegenüber der Zeitung von einer stark gestiegenen Nachfrage seit 2020. Vor allem im Jahr 2021 sei der Bedarf an Ermittlungen im Zusammenhang mit Corona-Tests und Krankschreibungen „explodiert“. In der Praxis bedeutete das, dass er regelmäßig Personen observieren musste, die sich krankgemeldet hatten oder mit vermeintlich positiven Corona-Tests dem Arbeitsplatz fernblieben – gleichzeitig aber in anderen Situationen auffällig wurden, etwa bei Ausflügen, körperlicher Betätigung oder sogar Urlaubsreisen.
Ein Beispiel sei ein Mitarbeiter gewesen, der seinem Arbeitgeber mitteilte, an Corona erkrankt und stark symptomatisch zu sein. Der Arbeitgeber beauftragte daraufhin, aufgrund von Verdachtsmomenten, den Detektiv mit der Observation des Mitarbeiters. Dieser konnte dokumentieren, dass die betreffende Person täglich Sport im Freien trieb, Einkäufe erledigte und sich uneingeschränkt in der Öffentlichkeit bewegte – Hinweise, die konträr zu einer echten Corona-Infektion stehen. Die Ergebnisse seien dem Arbeitgeber übergeben worden, der anschließend arbeitsrechtliche Schritte einleitete.
Laut dem Detektiv entstehen für Arbeitgeber durch unrechtmäßige Krankmeldungen nicht nur direkte wirtschaftliche Schäden, etwa durch Lohnfortzahlung ohne Gegenleistung, sondern auch immaterielle Schäden wie ein gestörtes Betriebsklima. Gerade in kleineren Unternehmen könne das Vertrauen dadurch nachhaltig erschüttert werden.
Ein weiteres, häufiges Szenario betraf laut dem Ermittler falsche Testergebnisse. Demnach legten manche Arbeitnehmer dem Arbeitgeber manipulierte oder gefälschte Corona-Testnachweise vor, um sich quarantänefrei vom Dienst freistellen zu lassen. In mehreren dokumentierten Fällen seien auf den Testbescheinigungen identische Uhrzeiten, Namen oder QR-Codes festgestellt worden – ein Hinweis auf gefälschte Unterlagen oder die wiederholte Verwendung eines einzigen Nachweises durch mehrere Personen. In solchen Fällen sei ein hoher Fahndungsaufwand nötig gewesen, der jedoch in der Regel zu eindeutigen Ergebnissen führte.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die Beauftragung von Privatdetektiven. Voraussetzung ist stets ein begründeter Anfangsverdacht. Der Datenschutz sei ein zentraler Aspekt bei der Arbeit eines seriösen Detektivs, betont der Ermittler. Videoaufnahmen, Fotos oder Bewegungsprofile seien nur unter engen juristischen Vorgaben erlaubt. Zudem müsse der Arbeitgeber im Falle von arbeitsrechtlichen Konsequenzen nachvollziehbar belegen, dass die Observation notwendig und verhältnismäßig war. Andernfalls könnten die gewonnenen Beweise vor Gericht keine Verwendung finden.
Bei Ermittlungen im Zusammenhang mit mutmaßlich vorgetäuschter Krankheit sei die Beweissicherung zudem besonders sensibel. Laut geltender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass die Arbeitsunfähigkeit nur simuliert war. Eine fristlose Kündigung ist nur dann rechtssicher, wenn der Verdacht sehr konkret ist und durch Beweismittel gestützt werden kann.
Während die Nachfrage nach derartigen Ermittlungen inzwischen wieder etwas zurückgegangen ist, bleibt das Thema für viele Arbeitgeber akut. Insbesondere in Sektoren, die auch während der Pandemie im Betrieb bleiben mussten – etwa im Gesundheitswesen, in der Logistik und im Einzelhandel – waren viele Unternehmen mit dem Missbrauch von Schutzmaßnahmen konfrontiert. Der Detektiv selbst spricht davon, dass sein Beruf sich durch die Pandemie verändert habe: Früher überwiegend mit Ehebruch oder Wirtschaftskriminalität befasst, habe er nun regelmäßig mit arbeitsrechtlich relevanten Fällen im Gesundheitskontext zu tun.
Regelmäßig informiere er sich über rechtliche Entwicklungen, etwa zu Datenschutz, arbeitsrechtlichen Vorgaben und medizinischer Beurteilung von Krankheitsbildern, um seine Arbeit juristisch sauber durchführen zu können. Fehlerhafte Dokumentationen oder Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit könnten nicht nur die Wirksamkeit der Beweise gefährden, sondern schlimmstenfalls auch rechtliche Konsequenzen für ihn und den Auftraggeber nach sich ziehen.
Die Aufklärung solcher Fälle, so der Detektiv, sei notwendig – nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch im Sinne einer funktionierenden sozialen Ordnung. Denn letztlich führe jeder Missbrauch von Schutzsystemen zu einer Schwächung des Vertrauens in Krankmeldungen, ärztliche Atteste und Schutzmaßnahmen. Dies wirke sich negativ auf solidarische Strukturen im Betrieb und darüber hinaus aus. „Wer unberechtigt zu Hause bleibt und dabei sogar die Pandemie als Vorwand nutzt, fügt nicht nur seinem Arbeitgeber, sondern auch der Allgemeinheit Schaden zu“, so sein Fazit.