Pri­vat­de­tek­tiv spürt Corona-​Testbetrüger und „Blau­ma­cher“ auf

Pri­vat­de­tek­tiv spürt Corona-​Testbetrüger und „Blau­ma­cher“ auf

Während der Hochphase der Corona-Pandemie wurde nicht nur das Gesundheitssystem stark beansprucht – auch Arbeitgeber sahen sich mit steigenden Verdachtsfällen konfrontiert, dass einige Beschäftigte das System für ihre eigenen Zwecke ausnutzten. In Rheinland-Pfalz und darüber hinaus wurden daher vermehrt Privatdetektive eingesetzt, um mutmaßliche Fälle von Missbrauch im Zusammenhang mit Corona-Tests und -Attesten aufzudecken.

Nach Recherchen der Rheinpfalz dokumentierte etwa der Privatdetektiv Jürgen B., wie sich Arbeitnehmer mit gefälschten Corona-Testnachweisen krankmeldeten, obwohl sie keinerlei Symptome oder Infektionen hatten. Vorgetäuschte Quarantänen oder positive Testergebnisse führten dazu, dass Arbeitgeber über längere Zeit Lohnfortzahlungen leisten mussten – zu Unrecht. Neben dem wirtschaftlichen Schaden für Unternehmen steht auch der Missbrauch staatlicher Regelungen im Raum.

Ein besonders auffälliger Fall betraf laut Bericht einen Produktionsmitarbeiter, der sich wiederholt mit positiven Schnelltests krankmeldete, um nicht zur Arbeit erscheinen zu müssen. Anstatt die verordnete Isolation einzuhalten, beobachtete der Detektiv Zielperson bei Freizeitaktivitäten im öffentlichen Raum. Die Nachweise für diese Verstöße wurden schließlich an den Arbeitgeber übergeben, der daraufhin eine fristlose Kündigung aussprach. Zudem wurden die Unterlagen den zuständigen Behörden übermittelt.

Die Arbeit der Privatdetektive bewegte sich rechtlich auf einem sensiblen Terrain. Zwar dürfen Detekteien bei begründetem Verdacht tätig werden, etwa zur Aufklärung arbeitsrechtlicher Pflichtverletzungen. Jedoch sind sowohl das Persönlichkeitsrecht der überwachten Person als auch datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen zu wahren. Die Detektive berufen sich auf das sogenannte „berechtigte Interesse“ ihrer Auftraggeber. Eine rechtliche Abwägung ist in jedem Einzelfall geboten. Fraglich bleibt daher, inwieweit Überwachungsmaßnahmen gerichtlichen Bestand haben.

Arbeitsrechtlich können Nachweise über einen Missbrauch von Krankheitsmeldungen erhebliche Konsequenzen haben. Liegt eine falsche Krankschreibung vor, kann dies als Betrug oder zumindest als schwerwiegende Vertragsverletzung gewertet werden. In gravierenden Fällen droht nicht nur die Kündigung, sondern auch die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Entgelte sowie eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Ein weiteres Feld, in dem Detektive tätig wurden, war die Überprüfung von Testzentren, deren Mitarbeiter mutmaßlich nicht korrekt arbeiteten oder falsche Zertifikate ausstellten. Eine Veröffentlichung des Bundesrechnungshofes hatte bereits 2021 aufgedeckt, dass es zu erheblichen Abrechnungsbetrügereien bei Corona-Teststellen kam. Auch in der Südpfalz gingen nach Angaben des Detektivs Hinweise auf dubiose Testzentren ein, bei denen gegen Entgelt Bescheinigungen ohne tatsächliche Durchführung von Tests ausgestellt wurden. In Folge solcher Enthüllungen kam es bundesweit zu Schließungen und strafrechtlichen Maßnahmen.

Die Rolle von Privatdetektiven bleibt in solchen Fällen allerdings umstritten. Kritiker sehen die Gefahr einer Privatisierung der Ermittlungsarbeit und fordern eine stärkere Kontrolle durch Behörden. Befürworter hingegen argumentieren, dass Detekteien gerade in der Pandemie einen Beitrag zur Aufrechterhaltung rechtskonformer Arbeitsverhältnisse geleistet hätten. Letztlich muss jeder Verdachtsfall individuell geprüft werden, um Versäumnisse, aber auch übereifrige Ermittlungspraktiken zu vermeiden.

Die Corona-Pandemie hat nicht nur das öffentliche Leben verändert, sondern auch neue Bereiche eröffnet, in denen gesetzliche Regelungen unterlaufen oder ausgenutzt wurden. Arbeitgeber sind gut beraten, Verdachtsmomente gründlich zu prüfen und rechtssichere Maßnahmen zu ergreifen. Der Einsatz von Privatdetektiven kann hierbei ein Mittel sein – jedoch nur unter strikter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.

In Anbetracht möglicher Langzeitfolgen solcher Missbrauchsfälle für das Vertrauen in arbeitsrechtliche Schutzmechanismen sowie die Stabilität betrieblicher Abläufe zeigt sich, dass der sorgfältige Umgang mit Krankschreibungen und Testnachweisen auch über die Pandemie hinaus von Bedeutung bleibt. Die Erfahrungen aus dieser Zeit könnten langfristig zu strengeren Kontrollen und höheren Anforderungen an den Nachweis von Krankheitsfällen führen.

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