Privatdetektiv spürt Corona-Testbetrüger und „Blaumacher“ auf
Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Kontrolle über Arbeitszeiterfassungen, Krankmeldungen und Testergebnisse vermehrt in den Fokus von Arbeitgebern gerückt. Insbesondere zu Hochzeiten der Pandemie häuften sich Verdachtsfälle, bei denen Beschäftigte durch gefälschte Testergebnisse oder fragwürdige Krankmeldungen Arbeitsunfähigkeit vorspiegelten. In solchen Fällen greifen Unternehmen nicht selten zu ungewöhnlichen Mitteln – darunter auch Privatdetektive. Ein solcher Fall wurde nun öffentlich bekannt und zeigt exemplarisch, wie Detekteien in Pandemiezeiten tätig wurden.
Ein erfahrener Privatdetektiv der Detektei Adler aus Landau in Rheinland-Pfalz berichtet gegenüber der Presse über mehrere aufgedeckte Fälle mutmaßlichen Missbrauchs von Corona-Testnachweisen und Krankmeldungen. Nach Angaben des Ermittlers seien in der Hochphase der Pandemie immer häufiger Auftraggeber aus verschiedenen Branchen an die Detektei herangetreten, um Verdachtsmomenten nachzugehen – insbesondere dann, wenn Testnachweise gefälscht oder der Verdacht des sogenannten „Blaumachens“ bestand.
Bereits zu Beginn der Pandemie nahmen die Verdachtsfälle spürbar zu. In einem konkreten Fall habe ein Arbeitnehmer mehrfach positive Testergebnisse vorgelegt, um seine Arbeitsunfähigkeit zu belegen. Dem Arbeitgeber kam die Häufung der Krankmeldungen jedoch verdächtig vor – insbesondere, da sich die betroffene Person in den sozialen Netzwerken zugleich aktiv zeigte, etwa mit Urlaubsfotos aus dem Ausland. Die Detektei übernahm daraufhin die Überprüfung. Die Beobachtungen ergaben, dass sich der Mann während der angeblichen Quarantäne in der Öffentlichkeit bewegte und keinerlei Krankheitssymptome zeigte. Die Konsequenz: Der Arbeitgeber stellte Strafanzeige und prüfte arbeitsrechtliche Maßnahmen.
Auch abseits von Corona-spezifischen Vorwänden deckte die Detektei Fälle auf, in denen Mitarbeitende ihre Arbeitsunfähigkeit vorgaben und stattdessen privaten Aktivitäten nachgingen. Besonders problematisch ist das in jenen Berufen, in denen eine dauerhafte Präsenz zentral ist – etwa im Transportwesen, bei Pflegekräften oder in sicherheitsrelevanten Industriezweigen.
Aus juristischer Sicht gestalten sich solche Ermittlungen jedoch heikel. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht setzen enge Grenzen für Observationen. Eine Observation von Mitarbeitenden ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig – insbesondere muss ein konkreter Verdacht einer Straftat oder einer schwerwiegenden Pflichtverletzung vorliegen. Anonyme Hinweise oder bloße Vermutungen reichen in der Regel nicht aus. Unternehmen, die hier auf Privatdetektive zurückgreifen, müssen rechtlich fundiert vorgehen und stets eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vornehmen.
Der Einsatz von Privatdetektiven ist daher stets ein sensibles Thema. Detektivbüros wie die Detektei Adler betonen, dass sie strikt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben agieren. Dazu gehört etwa eine gründliche Prüfung des Ausgangsverdachts sowie eine akribische Dokumentation aller Maßnahmen. In den meisten Fällen seien die Beweise gerichtsfest – etwa durch Fotodokumentationen, Zeugenaussagen oder GPS-gestützte Bewegungsprofile. Dennoch ist die Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwälten unerlässlich, um etwaige rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Im Zuge der Aufarbeitung pandemiebedingter Arbeitsrechtsfälle zieht die Detektei eine kritische Bilanz: Während ein Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzestreu und verantwortungsvoll handelte, habe sich ein kleiner Teil bewusst die pandemiebedingten Sondersituationen zunutze gemacht. Dies reiche von erfundenen positiven Schnelltests bis zu nachweislich fingierten Kontakten mit Covid-19-Infizierten, um Quarantänezeiten auszudehnen oder komplett der Arbeit fernzubleiben.
Ein weiteres Beispiel betrifft einen Angestellten in einem Industrieunternehmen, der sich über Monate hinweg immer wieder arbeitunfähig meldete – teils unter Vorlage ärztlicher Atteste, teils durch selbst deklarierte Testergebnisse. Ein beauftragter Detektiv dokumentierte schließlich, dass der Mitarbeiter während der angeblichen Erkrankung auf Fitnessreisen war und Sportveranstaltungen besuchte. Auch dieser Fall endete mit einer Anzeige und einer fristlosen Kündigung.
Die Problematik solcher Täuschungshandlungen geht über die betroffenen Unternehmen hinaus. Experten warnen vor einer möglichen Missbrauchsquote, die langfristig das Vertrauen in betriebliche Gesundheitsregelungen und öffentliche Schutzmaßnahmen untergraben kann. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur wirtschaftlichen Schaden, sondern auch eine potenzielle Belastung des Betriebsklimas.
Gleichzeitig betonen Fachleute die Notwendigkeit klarer betrieblicher Regelungen. Arbeitgeber sollten innerbetriebliche Richtlinien zu Arbeitsunfähigkeitsmeldungen, Quarantäne und Testergebnissen präzisieren und mit dem Betriebsrat abstimmen. Informationsveranstaltungen und Sensibilisierung der Belegschaft können ebenfalls dazu beitragen, Missbrauchsfälle zu reduzieren.
Die Tätigkeit von Privatdetektiven in diesem Kontext bleibt eine rechtliche Grauzone, in der Vorsicht und Transparenz gefragt sind. Während die Fälle von Missbrauch keine flächendeckenden Ausmaße angenommen haben, zeigen sie doch, wie einzelne Beschäftigte das System zu ihren Gunsten nutzen konnten – nicht selten auf Kosten ehrlich erkrankter Kolleginnen und Kollegen sowie der Arbeitgeber.
Die Detektei Adler und andere Ermittlungsdienste beobachten, dass mit dem allgemeinen Rückgang der pandemiebedingten Isolationspflichten auch die entsprechenden Verdachtsfälle weniger werden. Dennoch bleibt die Sensibilität für das Thema hoch – gerade in Unternehmen, deren Betriebsfähigkeit stark vom verlässlichen Einsatz ihrer Mitarbeitenden abhängt.