Poing lässt Wertstoffinseln weiterhin von Detektei überwachen - Über 240 Anzeigen in 2022

Poing lässt Wertstoffinseln weiterhin von Detektei überwachen - Über 240 Anzeigen in 2022

Die Gemeinde Poing im oberbayerischen Landkreis Ebersberg setzt auch weiterhin auf die Überwachung ihrer Wertstoffinseln durch eine Detektei. Im Jahr 2022 führte diese Maßnahme zu über 240 Anzeigen wegen unerlaubter Abfallentsorgung. Der Gemeinderat hatte zuvor beschlossen, das bestehende Überwachungskonzept fortzuführen. Bereits seit mehreren Jahren wird diese Form der Kontrolle praktiziert, um illegale Müllablagerungen und Fehlverhalten an den öffentlichen Entsorgungsstellen konsequent zu verfolgen.

Die Detektei dokumentiert dabei Fälle von nicht sachgerechter Nutzung der Wertstoffinseln, etwa das Abladen von Hausmüll, Sperrmüll oder Verpackungen, die nicht in die vorgesehenen Container gehören. Ebenfalls werden Verstöße gegen die Nutzungszeiten und das Abstellen von Müllsäcken neben den Containern geahndet. In Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Gemeinde führt die Detektei regelmäßig Kontrolleinsätze durch, die auch Fotodokumentationen beinhalten. Auf Basis dieser Beweismittel werden dann Anzeigen erstattet.

Die Gemeinde begründet die Maßnahme mit der zunehmenden Problematik rund um die illegale Müllentsorgung. Diese verursache nicht nur hohe Reinigungskosten, sondern beeinträchtige auch das Ortsbild und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Die Kosten für die Ermittlungen und Einsätze der Detektei gelten dabei als gerechtfertigt, da sie langfristig zur Reduzierung der Verstöße beitragen sollen.

Laut dem im Gemeinderat vorgelegten Bericht belief sich die Zahl der Anzeigen im Jahr 2022 auf über 240 Einzelfälle. Die meisten Verstöße betrafen das unerlaubte Abladen von Restmüll, Sperrmüll oder nicht ordnungsgemäß getrennten Abfällen. In den häufigsten Fällen konnten die Verursacher ermittelt werden, beispielsweise über Hinweise aus dem Müll selbst oder durch wiederholte Feststellungen bei bestimmten Fahrzeugen oder Personen.

Rechtsgrundlage für die Maßnahmen ist die Bayerische Gemeindeordnung in Verbindung mit der örtlichen Abfallwirtschaftssatzung. Demnach ist die Gemeinde berechtigt, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sauberkeit zu ergreifen. Die Beauftragung einer privaten Detektei zur Unterstützung der Überwachung fällt unter diese Ermächtigungsgrundlage, sofern die Maßnahmen verhältnismäßig sind und in einem rechtlichen Rahmen erfolgen. Datenschutzrechtlich müssen bei der Datenerhebung und -verarbeitung durch die Detektei klare Vorgaben eingehalten werden. Die Gemeinde Poing versichert, dass dies durch vertraglich geregelte Standards und Kontrollen gewährleistet sei.

Die Maßnahme ist unter den Bürgerinnen und Bürgern nicht unumstritten. Während viele Bewohner die verstärkte Kontrolle begrüßen, um die Wertstoffinseln sauber und funktional zu erhalten, gibt es auch kritische Stimmen. Vereinzelt wird der Datenschutz sowie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit hinterfragt. Der Gemeinderat betont jedoch, dass es hierbei nicht um flächendeckende Überwachung gehe, sondern ausschließlich um die gezielte Aufklärung bei konkreten Verdachtsmomenten oder bekannten Problempunkten. Zudem würden die betroffenen Wertstoffinseln regelmäßig durch die Entsorgungsfirma kontrolliert und gereinigt.

Angesichts der hohen Zahl an Vorfällen sieht sich die Gemeinde in ihrer Linie bestätigt. Man wolle mit dem Vorgehen einer „Vermüllung“ öffentlicher Abfallplätze entgegentreten und ein deutliches Signal an mögliche Verursacher senden. Die Gemeinde appelliert parallel zur kontrollierenden Maßnahme auch an das Verantwortungsbewusstsein der Einwohner: Wer Müll korrekt trennt und entsorgt, trage zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Entsorgungssystems bei und schone zudem Ressourcen.

Zukünftig soll das Konzept der Überwachung weitergeführt und evaluiert werden, um dessen Effektivität kontinuierlich zu bewerten. Die Verwaltung kündigte an, in regelmäßigen Abständen dem Gemeinderat Bericht zu erstatten. Dabei werde insbesondere geprüft, inwiefern sich die Anzahl der Verstöße verringert und ob Anpassungen am Kontrollkonzept notwendig seien.

Abschließend bekräftigte der Gemeinderat, dass es nicht Ziel sei, Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr gehe es um den Schutz der Gemeinschaftseinrichtungen vor mutwilliger Verschmutzung und rechtswidrigem Verhalten. Die Beibehaltung der Überwachung sei ein pragmatischer Schritt, um den Missbrauch der Wertstoffinseln zu reduzieren und gleichzeitig das Entsorgungssystem effizient zu sichern.

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