Perleberg: Privatdetektive ermitteln seit fünf Jahren

Perleberg: Privatdetektive ermitteln seit fünf Jahren

In der brandenburgischen Kreisstadt Perleberg sind seit fünf Jahren Privatdetektive im Einsatz – ein Umstand, der in der Region weiterhin für Aufmerksamkeit sorgt. Auslöser für den ungewöhnlich langen Einsatz privater Ermittler sind mehrere Vorfälle im städtischen Umfeld, die die beauftragende Institution offenbar nicht mit den vorhandenen öffentlichen Ressourcen aufklären konnte oder wollte.

Die Auftragsvergabe erfolgte über einen Dienstleistungsvertrag, der offenbar über die Jahre hinweg verlängert wurde. Offiziell beauftragt wurde das private Detektivbüro von der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Perleberg (WGP), einer städtischen Tochtergesellschaft. Ziel war es eigenen Angaben zufolge, Mietbetrug, illegale Wohnungsnutzung und andere Unregelmäßigkeiten im Wohnbestand aufzudecken. Bereits bei Vertragsbeginn im Jahr 2018 standen Hinweise auf betrügerische Handlungen im Raum.

Die WGP argumentiert, dass aufgrund der Vielzahl an Vorfällen und der begrenzten personellen Kapazitäten innerhalb der eigenen Verwaltung externe Hilfe notwendig gewesen sei. Aufgabe der Detektive war Berichten zufolge unter anderem die Beobachtung von Mietverhältnissen, bei denen der Verdacht bestand, dass Wohnungen zweckentfremdet oder ohne tatsächliche Nutzung als Erstwohnsitz geführt wurden. Auch Scheinanmeldungen und Untervermietungen ohne Genehmigung fielen ins Aufgabengebiet der Ermittler.

Über den Umfang und die finanziellen Dimensionen des Einsatzes wurde bislang wenig bekanntgegeben. Aus internen Stellungnahmen der Stadtverordnetenversammlung geht jedoch hervor, dass die Aufwendungen für die Detektei in den mittleren fünfstelligen Bereich gehen könnten – je nach Laufzeit und Umfang der Ermittlungen. Die WGP betont in diesem Zusammenhang, dass die entstandenen Kosten durch eingesparte Gerichtskosten und aufgedeckte wirtschaftliche Schäden aufgewogen worden seien.

Insgesamt sollen durch die Arbeit der Detektive mehrere Dutzend Fälle von Irregularitäten aufgedeckt worden sein. In einer Handvoll Fälle kam es zu Kündigungen von Mietverträgen, in anderen wurde der Status der Mieter überprüft oder angepasst. Ob sich aus den Erkenntnissen auch strafrechtlich relevante Aspekte ergaben, sei nicht abschließend geklärt. Die WGP verwies darauf, entsprechende Feststellungen an die zuständigen Behörden weitergeleitet zu haben.

Das Vorgehen der WGP ist nicht unumstritten. Insbesondere Vertreterinnen und Vertreter aus dem politischen Raum äußerten wiederholt Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes privater Ermittlungsdienste. In öffentlichen Diskussionen wurde die Frage aufgeworfen, ob der Einsatz von Detektiven mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie mit dem besonderen Schutz des Wohnraums vereinbar sei.

Nach Angaben aus dem Umfeld der Stadtverordnetenversammlung wurde im Jahr 2023 ein Antrag gestellt, die Fortführung des Detektiv-Einsatzes kritisch zu überprüfen. In der Folge kam es zu einer nichtöffentlichen Beratung, deren Ergebnisse allerdings bislang nicht veröffentlicht wurden. Offen blieb dabei auch, ob der Einsatz als abgeschlossen gilt oder ob weiterhin gezielt ermittelt wird.

Rechtlich bewegt sich der Detektiv-Einsatz in einer Grauzone. Grundsätzlich ist es privaten Eigentümern – und damit auch Wohnungsbaugesellschaften – erlaubt, bei begründetem Verdacht auf Missbrauch von Mietverhältnissen Nachforschungen anzustellen. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und die Einschränkung der Überwachung auf objektbezogene Fragen sind dabei zwingende Voraussetzungen. Eine flächendeckende oder anlasslose Kontrolle durch Privatfirmen wäre hingegen nicht zulässig.

Ein Sprecher der WGP betonte gegenüber der lokalen Presse, dass sämtliche Ermittlungen nur auf Grundlage konkreter Verdachtsmomente erfolgt seien. Zudem seien die Mitarbeitenden der Detektei verpflichtet gewesen, sich an juristische Vorgaben zu halten und über etwaige Eingriffe in die Privatsphäre der Mieterinnen und Mieter Rechenschaft abzulegen. Die WGP habe dies kontinuierlich kontrolliert.

Auf Landesebene gibt es bislang keine einheitliche Regelung zum Einsatz von Detekteien durch kommunale Unternehmen. Der Brandenburgische Städte- und Gemeindebund äußerte sich auf Anfrage nicht konkret zum Fall Perleberg, mahnte jedoch grundsätzlich zur Zurückhaltung im Umgang mit sensiblen Daten. Städte und Gemeinden sollten im Zweifel öffentliche Stellen wie Polizei oder Ordnungsbehörden einschalten, so ein Vertreter des Verbandes.

Ob der Fall Perleberg nun als Einzelfall endet oder Signalwirkung für andere Kommunen in Brandenburg oder darüber hinaus entfaltet, bleibt offen. Sicher ist jedoch, dass der Vorgang eine Debatte über das Verhältnis zwischen kommunaler Kontrolle, Privatsphäre und rechtsstaatlicher Praxis erneut angestoßen hat. Die Stadtverordnetenversammlung in Perleberg kündigte für die zweite Jahreshälfte eine erneute Befassung mit dem Thema an. Dabei soll es unter anderem auch um die Frage gehen, ob alternative Kontrollmechanismen künftig ausreichend wären, um ähnliche Fälle ohne externe Ermittler aufzuklären.

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