Due Diligence – Sorgfaltspflicht im Schatten der Ermittlungen
Einführung
„Due Diligence“ ist ein Begriff, der vor allem in der Wirtschaft, im Finanzwesen und in Ermittlungen auftaucht. Übersetzt bedeutet er „gebotene Sorgfalt“. Im Kern geht es darum, Risiken zu erkennen, Informationen zu prüfen und fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf eines Unternehmens, bei der Vergabe von Krediten