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Arbeitszeitbetrug: Ex-Mitarbeiter muss für 21.000 Euro Detektivkosten aufkommen - Onlinehändler

Ein ehemaliger Angestellter eines Versandhandelsunternehmens aus Nordrhein-Westfalen ist in einem arbeitsrechtlichen Verfahren zur Zahlung von rund 21.000 Euro verpflichtet worden. Hintergrund ist ein Fall von Arbeitszeitbetrug, den das Unternehmen durch eine Detektei aufdecken ließ. Das Arbeitsgericht entschied, dass der Ex-Mitarbeiter die Kosten für die Überwachung zu übernehmen habe, da
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Kündigung und Detektivkosten für Beschäftigte zulässig - Bund

Beschäftigte, die bewusst ihre vertraglichen Pflichten verletzen, müssen mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Das geht aus der aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hervor (Az.: 5 Sa 15/23). Die Richter urteilten, dass eine außerordentliche Kündigung und die Erstattung von Detektivkosten dann zulässig sein können, wenn der Arbeitgeber einen konkreten Verdacht
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Von wegen Männer-Domäne! Die Konstanzerin Ljiljana Basic arbeitet als Detektivin. Wie kam sie zu diesem außergewöhnlichen Job?

Ljiljana Basic aus Konstanz ist eine Frau in einem Beruf, der traditionell von Männern dominiert wird: Sie ist selbstständige Privatdetektivin. Ihr Werdegang in diese ungewöhnliche Tätigkeit ist ebenso bemerkenswert wie ihre Arbeit im Alltag. Der berufliche Alltag der 47-Jährigen führt sie nicht nur in Büro- oder Betriebsräume, sondern oft auch
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Credit Suisse: Privatdetektiv der Detektei Investigo verklagt Schweizer Grossbank

Ein ehemaliger Privatdetektiv der britischen Detektei Investigo hat Klage gegen die Schweizer Grossbank Credit Suisse eingereicht. Wie aus einem Bericht der „Handelszeitung“ hervorgeht, wirft der Ermittler dem Finanzinstitut vor, ihn im Zusammenhang mit geheimen Überwachungsoperationen widerrechtlich für ihre Zwecke eingespannt und anschließend Schadenersatzforderungen offengelassen zu haben. Der Fall könnte damit
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Observation unzulässig - Wichtige Entscheidung des BAG - Datenschutz - Schadensersatz - Überwachung durch Detektei

In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zentrale Fragen zur Überwachung von Arbeitnehmern durch Detekteien geklärt. Die Richter urteilten, dass eine verdeckte Observation einer Arbeitnehmerin unzulässig war und sprachen ihr einen Schmerzensgeldanspruch nach Artikel 82 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Die Entscheidung setzt ein wichtiges Zeichen im Spannungsfeld zwischen
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