Observation unzulässig - Wichtige Entscheidung des BAG - Datenschutz - Schadensersatz - Überwachung durch Detektei
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 29. Juni 2023 seine Rechtsprechung zur datenschutzrechtlich unzulässigen Überwachung von Beschäftigten konkretisiert und gestärkt. Im Fokus der Entscheidung stand die Frage, ob und in welchem Umfang Arbeitgeber eine Detektei zur Überwachung von Beschäftigten einsetzen dürfen – und welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben,