»Es gibt meist fast schon klassische Indizien für eine Affäre«
Verdachtsmomente für Untreue in einer Partnerschaft erwecken nicht selten großes Interesse – sowohl im privaten Umfeld als auch auf professioneller Ebene. In einem Interview mit dem Spiegel erläutert eine Detektivin, welche Muster sich aus ihrer langjährigen Arbeit ableiten lassen. Die Aussagen liefern dabei einen nüchternen Einblick in die typischen Anzeichen einer außerehelichen Beziehung und werfen gleichzeitig ein Schlaglicht auf die diskrete, aber auch juristisch heikle Arbeit der Privatdetekteien in Deutschland.
Typische Anzeichen einer Affäre
Nach Einschätzung der befragten Detektivin gibt es „fast schon klassische Indizien für eine Affäre“. Gemeint sind unter anderem plötzliches verändertes Verhalten, gesteigertes Interesse an äußerer Erscheinung, erhöhter Aufwand bei der Körperpflege sowie ein auffälliger Umgang mit dem Mobiltelefon. Zudem sei eine plötzliche emotionale Distanz zum eigenen Partner ein möglicher Hinweis.
Diese Signale allein reichen jedoch nicht aus, um den Verdacht einer Affäre juristisch oder faktisch zu untermauern. Für eine Beauftragung einer Detektei ist laut Bundesdatenschutzgesetz auch stets das berechtigte Interesse des Auftraggebers im Einzelfall genau zu prüfen. Verdachtsmomente sollten daher konkret und nachvollziehbar sein, bevor ein solches Vorgehen als verhältnismäßig gilt.
Arbeitsweise und rechtliche Grenzen
Privatdetektive bewegen sich bei der Überwachung von Personen rechtlich in einem eng gesteckten Rahmen. Die Erhebung personenbezogener Daten muss den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Das bedeutet konkret, dass ein Detektiv nicht „ins Blaue hinein“ observieren darf, sondern einen konkreten, nachvollziehbaren Anlass benötigt. Ebenso sind technische Maßnahmen wie GPS-Tracking oder das heimliche Abhören von Gesprächen ohne richterliche Anordnung gesetzlich untersagt.
Die befragte Detektivin betont, dass es in ihrer Arbeit weniger um Sensationen gehe als vielmehr darum, Gewissheit zu schaffen – nicht selten auch im Interesse einer juristischen Klärung. Besonders im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren oder beim Streit um das Sorgerecht können durch Beobachtungen gewonnene Informationen als Beweismaterial relevant werden. Allerdings ist deren Verwertbarkeit stets abhängig davon, wie sie erhoben wurden.
Motivation der Auftraggeber
Die Gründe, weshalb Menschen eine Detektei beauftragen, sind vielschichtig. Oftmals steht die emotionale Verunsicherung im Vordergrund: Das Gefühl, belogen oder verraten zu werden, kann psychologisch ebenso belastend sein wie ein tatsächlicher Vertrauensmissbrauch. Manchmal geht es Klägern aber auch um handfeste Konsequenzen – etwa um Unterhaltszahlungen, das Sorge- oder Umgangsrecht, oder den Beweis eines eheähnlichen Verhältnisses bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Auftraggeber sind dabei nicht ausschließlich Frauen oder Männer, sondern zunehmend auch gleichgeschlechtliche Paare. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert, was sich auch auf die Klientel der Detekteien auswirkt.
Das Geschäft mit dem Verdacht
Der Erfolg einer Observation hängt wesentlich vom Fingerspitzengefühl und der Erfahrung der ausführenden Personen ab. Diskretion, Aufmerksamkeit und die Fähigkeit zur unauffälligen Integration ins Umfeld der beobachteten Person gehören ebenso dazu wie die genaue Dokumentation jeder Maßnahme. Häufig arbeiten Privatdetektive mit Fotodokumentationen oder schriftlichen Protokollen, die später auch vor Gericht zur Sprache kommen können.
Dennoch betont die Detektivin, dass ihre Arbeit keine Garantie auf einen bestimmten Ausgang liefert. Nicht selten ergeben die Ermittlungen, dass dem Verdacht keine belastbaren Hinweise folgen – auch das sieht sie als Teil ihrer Aufgabe: Gewissheit, selbst wenn sie den Verdacht ausräumt.
Persönliche Belastungen und ethische Abwägung
Die Tätigkeit als Detektiv oder Detektivin ist nicht frei von persönlichen Herausforderungen. Die Beobachtungszeiten liegen häufig außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten, und nicht selten folgt auf eine Observation ein emotional aufgeladener Kontakt mit dem oder der Auftraggeber:in. Die Detektivin weist darauf hin, dass detektivische Arbeit auch Empathie verlange – insbesondere dann, wenn Erwartungen enttäuscht und emotionale Konflikte offensichtlich werden.
Zugleich ist die Frage der Ethik ein ständiger Begleiter der Tätigkeit. Wann beginnt eine unzulässige Überwachung? Welche Maßnahmen sind geeignet, welche überschreiten die Grenze zum rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre? Auch unter Detektiven selbst ist diese Abwägung kein Automatismus, sondern erfolgt im Spannungsfeld zwischen Kundenwunsch, rechtlichem Rahmen und professionellem Selbstverständnis.
Fazit
Die Aussage der Detektivin, es gebe „fast schon klassische Indizien“ für eine Affäre, verweist auf Erfahrungswissen aus jahrelanger Praxis. Dennoch ersetzen diese Indizien keine Beweise und rechtfertigen nicht automatisch eine Observation. Wer eine Detektei beauftragt, bewegt sich immer auch im Spannungsfeld von berechtigtem Interesse und Persönlichkeitsrechten. Die professionellen Standards der Branche sowie die gesetzlichen Bestimmungen setzen hier klare Grenzen. Letztlich bleibt der Umgang mit dem Verdacht auf eine Affäre nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine persönliche und ethische Entscheidung.