»Es gibt meist fast schon klassische Indizien für eine Affäre«

»Es gibt meist fast schon klassische Indizien für eine Affäre«

Affären sind emotionale Vertrauensbrüche, die nicht nur individuelle Partnerschaften erschüttern, sondern auch juristische und psychologische Implikationen mit sich bringen können. In einem aktuellen Beitrag wird durch ein Gespräch mit einer auf den Bereich des Untreueverdachts spezialisierten Person beschrieben, wie häufig bestimmte, nahezu „klassische“ Anzeichen die Existenz einer Affäre indizieren.

Bei der Beurteilung solcher Verdachtsmomente stützen sich Ermittler und Berater häufig auf wiederkehrende Verhaltensmuster. Dazu zählen etwa plötzlich stark verändertes Kommunikationsverhalten, unerklärliche Abwesenheiten oder neu aufkeimende Geheimniskrämerei im Alltag. Die Interviewpartnerin unterstreicht, dass die genannten Auffälligkeiten zwar verdächtig seien, jedoch nicht zwangsläufig auf eine Affäre hinweisen müssten. Vielmehr gehe es darum, aus der Gesamtheit des Verhaltensbildes Rückschlüsse zu ziehen.

Im Zentrum stehen dabei meist die Beobachtungen des betroffenen Partners: Wer sich über Jahre hinweg in einer stabilen Beziehung befindet, bemerkt in der Regel schnell feine Verschiebungen im Verhalten des anderen. Dazu gehören etwa eine zunehmende emotionale Distanz, ein auffällig gesteigertes Interesse an der eigenen Darstellung (zum Beispiel durch neue Kleidung, intensivere Körperpflege oder häufigere Fitness-Trainings), aber auch veränderte digitale Kommunikationsgewohnheiten.

Oft ist es der Umgang mit dem Smartphone, der bei vielen Menschen Verdacht erregt: Plötzlich werden Geräte mit Passwort gesichert, Nachrichten gelöscht oder bei Gesprächen aktiv der Blick auf das Display verdeckt. In Kombination mit anderen Faktoren – etwa häufigeren „Überstunden“, rätselhaften beruflichen Reisen oder vermiedenen Intimitäten – verdichtet sich dann der Verdacht. Die Beraterin, an die sich viele Ratsuchende wenden, betont: „Es gibt meist fast schon klassische Indizien für eine Affäre“ – jedoch sei jeder Fall individuell zu betrachten.

Auch aus juristischer Sicht kann eine Affäre relevante Folgen haben – insbesondere bei bestehenden Eheverhältnissen mit gemeinsamem Vermögen oder pflichtigen Unterhaltsregelungen. Zwar ist „Untreue“ im rechtlichen Sinne in Deutschland – anders als etwa in manchen US-Bundesstaaten – kein Straftatbestand. Im Familienrecht jedoch können Seitensprünge in Teilen Einfluss haben, etwa bei der Schuldfrage im Rahmen einer Scheidung oder bei der Einforderung von Trennungsunterhalt.

Das Wissen um mögliche Indizien ist dabei nicht nur für den Verdacht selbst bedeutsam, sondern für jenen, der sich ungerechtfertigt beobachtet oder kontrolliert fühlt. Schnell kann sich eine Partnerschaft in eine Spirale wechselseitiger Beschuldigungen und Vertrauensbrüche verstricken, die auf bloßen Verdachtsmomenten beruht. Experten raten deshalb, im ersten Schritt das Gespräch zu suchen – nicht jedoch in Form eines direkten „Verhörs“, sondern durch aufmerksames Nachfragen nach Wahrnehmungen und Veränderungen.

Die Arbeit sogenannter „Untreue-Ermittler“, häufig privater Detekteien, bewegt sich rechtlich auf schmalem Grat: Auch wenn in bestimmten Fällen – etwa zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen – eine Observation zulässig sein kann, darf die Grenze des Persönlichkeitsrechts nicht überschritten werden. Bilder aus privaten Räumen oder eine andauernde elektronische Überwachung können datenschutzrechtlich sowie zivilrechtlich unzulässig sein. Wer eine Observation in Erwägung zieht, sollte sich daher zwingend rechtlich beraten lassen.

Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Ratsuchende weniger die juristische Klärung, als vielmehr eine emotionale Gewissheit benötigen. Die Interviewpartnerin berichtet, dass es in vielen Fällen darum gehe, das diffuse Gefühl zu objektivieren – also durch sachliche Beobachtung abzusichern oder auszuräumen. Deckt sich das subjektive Empfinden mit konkreten Handlungen, gibt dies oftmals bereits die Richtung vor, in die sich die Beziehung entwickeln könnte. Für viele sei ein entsprechender Verdacht bereits ein so großer Vertrauensverlust, dass eine Beziehung stark belastet oder gar beendet werde – unabhängig davon, ob es letztlich tatsächlich zu einer Affäre gekommen ist.

Ein weiterer Aspekt, den die Beraterin anführt, sei die zunehmende Digitalisierung der Affärenkultur. Neben realen Begegnungen haben insbesondere virtuelle Kanäle – etwa soziale Netzwerke, Dating-Plattformen oder Messenger-Dienste – das Spektrum möglicher Untreue erweitert. Was früher oft mit einem realen Treffen begann, kann heute in virtuellen „Parallelbeziehungen“ münden, die emotional nicht weniger intensiv sind. Diese Form digitaler Untreue sei schwerer greifbar und werde von Betroffenen oft als genauso verletzend wahrgenommen wie eine physisch ausgelebte Affäre.

Letztlich sei es essentiell, in solchen Krisensituationen auf professionelle Gesprächsangebote zurückzugreifen – sei es durch Paarberatungen, psychologische Betreuung oder rechtliche Abklärung. Nur durch eine sachliche Auseinandersetzung mit den Symptomen und möglichen Ursachen kann eine gemeinschaftliche Weiterentwicklung – oder eine respektvolle Trennung – gelingen.

So bleibt festzuhalten: Es gibt Muster, die auf eine Affäre hindeuten können. Doch nicht jedes veränderte Verhalten ist automatisch ein Schuldeingeständnis. Entscheidend ist der ehrliche, respektvolle und gut informierte Umgang mit dem Verdacht – mit Bedacht auf rechtliche Rahmenbedingungen, emotionale Tragweite und individuellen Kontext.

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