Ermittlungen gegen Detektei nach Lkw-Streik: Verdacht auf Einführung von Kriegswaffe
Nach einem aufsehenerregenden Streik mehrerer Lkw-Fahrer in Deutschland im Frühjahr 2023 gerät nun eine Detektei in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Laut aktuellen Informationen der Frankfurter Rundschau laufen strafrechtliche Untersuchungen gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf unerlaubte Einfuhr und Besitz einer Kriegswaffe. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein gepanzertes Fahrzeug, das im Rahmen eines Einsatzes der Detektei auf einem Autobahnrastplatz eingesetzt worden sein soll.
Hintergrund ist ein Protest von Lkw-Fahrern, der sich über Wochen hinzog. Die Fahrer, größtenteils aus Osteuropa stammend, forderten unter anderem rückständige Lohnzahlungen und bessere Arbeitsbedingungen. Die Blockaden, die sich an mehreren Stellen entlang deutscher Autobahnen formierten, brachten den Güterverkehr teils erheblich zum Erliegen. Der Arbeitskampf stieß angesichts seiner Dauer und Intensität auf breite mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit.
Im Rahmen des Konflikts wurde nach Angaben der Frankfurter Rundschau eine Sicherheitsfirma – die betroffene Detektei – vom Arbeitgeber der streikenden Fahrer engagiert. Ziel des Einsatzes war offenbar, eigenen Angaben zufolge, die Sicherung von Fahrzeugen und Ladung. Die Präsenz der Detektei auf einem Rastplatz an der hessischen A5 bei Gräfenhausen im März 2023 führte allerdings zu einer Eskalation. Medienberichten zufolge hatten mehrere Männer versucht, mit teils einschüchterndem Auftreten die Kontrolle über Lkw zu erlangen, was die Polizei zum Eingreifen veranlasste.
Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen wurde ein gepanzertes Fahrzeug der Detektei sichergestellt. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist dieses Fahrzeug mutmaßlich als militärisches Gerät einzustufen und könnte damit unter das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) fallen. Das Gesetz regelt die Herstellung, Einfuhr und den Besitz von Waffen, die insbesondere für militärische Zwecke konzipiert sind und zählt beispielsweise Panzer, Raketen oder Maschinenkanonen zu den erfassten Kategorien.
Entsprechend liegt der Verdacht nahe, dass gegen §22a KWKG verstoßen worden sein könnte. Dieser verbietet unter anderem das Einführen einer Kriegswaffe nach Deutschland ohne Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sollte es sich bei dem Fahrzeug tatsächlich um eine genehmigungspflichtige Kriegswaffe handeln, könnte dies schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen sogar mehr.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigte gegenüber der Frankfurter Rundschau, dass ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Eine abschließende rechtliche Bewertung des sichergestellten Fahrzeugs sei derzeit allerdings noch nicht erfolgt. Zunächst müsse durch Sachverständige geklärt werden, ob das Fahrzeug den technischen Voraussetzungen einer Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes entspricht. Dabei spielen unter anderem Rüstungsgrad, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit eine Rolle.
Der Einsatz von Sicherheitspersonal in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist grundsätzlich nicht unzulässig, solange dabei rechtliche Grenzen eingehalten werden. Werden allerdings Einschüchterung, Nötigung oder Gewaltanwendung dokumentiert, kann dies zu strafrechtlichen Konsequenzen führen – sowohl für eingesetzte Personen als auch für das beauftragende Unternehmen. Im vorliegenden Fall stellen sich daher auch Fragen zur Verhältnismäßigkeit und zum gesetzeskonformen Verhalten bei der Durchführung des Einsatzes der Detektei.
Vertreter der Arbeitgeberseite wollten sich bislang nicht zu den laufenden Ermittlungen äußern. Auch die betroffene Detektei verweigert derzeit eine Stellungnahme. Aufseiten der Fahrer sorgt der Vorfall derweil weiterhin für Besorgnis. Gewerkschaftsvertreter sprechen von einem „gefährlichen Eingriff in das Streikrecht“ und fordern eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle rund um den Einsatz in Gräfenhausen. Die Polizei Hessen hatte bereits 2023 Ermittlungen unter anderem wegen versuchter Selbstjustiz, Nötigung und des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Das Verfahren ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil es Grundsatzfragen zur Rolle privater Sicherheitsdienste in tarifrechtlichen Konflikten aufwirft. Während der Einsatz solcher Kräfte in bestimmten Kontexten zulässig sein kann, stellt sich im aktuellen Fall die Frage, ob die Befugnisse überschritten wurden – insbesondere, wenn tatsächlich ein gepanzertes Fahrzeug ohne Genehmigung nach Deutschland eingeführt wurde.
Ob es im weiteren Verlauf der Ermittlungen zu einer Anklage kommen wird, bleibt abzuwarten. Die zuständigen Behörden betonen, dass alle Aspekte umfassend geprüft werden. Sollte sich der bisherige Verdacht erhärten, wäre dies womöglich ein Präzedenzfall im Umgang mit gewerblich eingesetzten Fahrzeugen, die als Rüstungsgüter gelten könnten. Die Ermittlungen dürften somit nicht nur juristisch, sondern auch politisch weiter für Diskussionen sorgen.