Ehebrecher, Blaumacher und Betrüger: Der Herr der Detektive packt aus

Ehebrecher, Blaumacher und Betrüger: Der Herr der Detektive packt aus

Private Ermittler spielen eine zentrale Rolle in der Aufklärung verschiedenster Delikte im zivil- wie auch strafrechtlichen Umfeld. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ gewährt Frank Scherthan, Geschäftsführer einer renommierten Detektei, detaillierte Einblicke in den Alltag und die Methoden seiner Branche. Der Bericht beleuchtet nicht nur spektakuläre Fälle, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Detektive in Deutschland operieren dürfen.

Einblick in die Realität privater Ermittlungen

Die Spannbreite an Aufträgen ist groß: von Ehebruch und Sorgerechtsstreitigkeiten über Blaumacherei am Arbeitsplatz bis hin zu Versicherungsbetrug und Wirtschaftsspionage. Viele Klientinnen und Klienten wenden sich laut Scherthan an eine Detektei, wenn sie entweder keine strafrechtliche Relevanz ihrer Anliegen erkennen oder glauben, dass die Polizei mangels Ressourcen nicht tätig wird. Dabei handelt es sich bei den Ermittlungen in der Regel nicht um TV-reife Actioneinsätze, sondern oft um langweilige, aber rechtlich präzise Observationen im Alltag der Zielpersonen.

Ein typisches Beispiel findet sich in Fällen von Arbeitszeitbetrug. Arbeitnehmer melden sich krank, arbeiten aber gleichzeitig für ein anderes Unternehmen oder widmen sich umfangreichen privaten Tätigkeiten, obwohl sie offiziell arbeitsunfähig sind. Hier kommen die Detektive ins Spiel, deren Aufgabe es ist, gerichtsfeste Beweise zu sichern – durch Beobachtungen, Foto- und Videodokumentation sowie detaillierte Protokolle, die exakt gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen.

Rechtlicher Rahmen: Privatermittlungen sind streng reguliert

Privatdetektive operieren nicht im rechtsfreien Raum. Jede Ermittlung muss sich im Rahmen geltender Gesetze bewegen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und das sogenannte „verhältnismäßige Interesse“. Grundsätzlich darf ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers bestehen, etwa zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche oder zur Abwehr unlauteren Verhaltens. Gleichzeitig müssen die Maßnahmen der Detektei verhältnismäßig und notwendig sein.

So dürfen Detektive beispielsweise keine Telefongespräche abhören, E-Mails ausspähen oder Wohnungen betreten. Auch das Anbringen von GPS-Trackern an Fahrzeugen ist rechtlich heikel und kann strafbar sein, wenn nicht bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa eine konkrete Verdachtssituation und ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers. Verstöße können nicht nur die Beweise vor Gericht unbrauchbar machen, sondern auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für die Detektei nach sich ziehen.

Spezialisierung und technische Ausrüstung

Viele moderne Detekteien setzen bei ihren Ermittlungen auf spezialisierte Teams, etwa für Wirtschaftskriminalität, digitales Beweissicherungsverfahren oder Personensuche. Frank Scherthan bestätigt, dass insbesondere Unternehmen zunehmend externe Ermittler zur Abwehr wirtschaftlicher Schäden einsetzen. Dazu zählen etwa der Nachweis von unerlaubten Nebentätigkeiten, geheimen Konkurrenzbeziehungen oder Verstößen gegen Wettbewerbsverbote.

Technisch bedienen sich die Ermittler modernster Foto- und Videotechnik mit hoher Auflösung und großem Zoomfaktor. Drohnen werden nur selten eingesetzt und müssen, sofern öffentliches Gelände betroffen ist, ebenfalls gesetzeskonform betrieben werden. In einigen Fällen ist auch der Einsatz digitaler Forensik erforderlich, etwa zur Auswertung betrieblicher Computer oder zur Wiederherstellung gelöschter Dateien – stets aber nur nach Einwilligung des Eigentümers oder auf richterliche Anordnung hin.

Zwischen Verantwortung und Diskretion

Diskretion bildet einen Kernwert in der Arbeit erfahrener Ermittler. Das gilt nicht nur für den Schutz sensibler Informationen des Auftraggebers, sondern auch für den Umgang mit den Zielpersonen. Diese dürfen nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, auch nicht im Zuge einer Ermittlung. Der Grat ist mitunter schmal: Eine Observation, die zu aufdringlich wirkt oder das subjektive Sicherheitsempfinden der beobachteten Person beeinträchtigt, kann bereits als unzulässige Überwachung gewertet werden.

„Wir versuchen immer, nur sichtbare Lebensbereiche zu dokumentieren und keine intime Sphäre zu verletzen“, so Scherthan. Auch bei zivilrechtlichen Verfahren legen Gerichte zunehmend Wert auf eine saubere Beweiskette und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Ein Verstoß kann die gesamte Ermittlung entwerten. Auch deshalb setzen professionelle Detekteien auf juristische Beratung und Dokumentationsstandards, die sich an gerichtlichen Anforderungen orientieren.

Detektivarbeit als Schnittstelle zwischen Recht und Alltag

Die Einblicke von Frank Scherthan zeigen, wie stark privatermittlerische Arbeit an juristische Rahmenbedingungen gebunden ist. Während TV-Formate häufig klischeehafte Vorstellungen eines allwissenden, moralisch fragwürdigen Einzelgängers bedienen, sieht die Realität differenzierter aus: Beobachtungen, Auswertungen und Analysen werden mit großer Sorgfalt durchgeführt. Ziel ist stets, das berechtigte Interesse des Auftraggebers durch gerichtsverwertbare Beweise zu unterstützen – ob im Familienrecht, Arbeitsrecht oder bei unternehmensbezogenen Fragestellungen.

Detektive ersetzen keine Polizei und sie sprechen keine Urteile. Ihre Aufgabe liegt vielmehr in der Begleitung rechtlicher Auseinandersetzungen durch fundierte Tatsachenermittlung im Rahmen der Gesetze. Nur wer diese Regeln kennt und einhält, kann ihre Arbeit effektiv und rechtssicher gestalten.

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