Ehebrecher, Blaumacher und Betrüger: Der Herr der Detektive packt aus
Er gilt als einer der bekanntesten Privatdetektive im deutschsprachigen Raum: Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz, hat in rund 20 Jahren über 30.000 Fälle begleitet. Dabei ging es um weit mehr als „klassisches“ Fremdgehen. In einem aktuellen Interview berichtet Lentz über den veränderten Arbeitsalltag von Privatdetektiven, die rechtlichen Grenzen der Beweismittelbeschaffung und die gesellschaftlichen Hintergründe seiner Einsätze.
Ob eheliche Untreue, Blaumacherei oder Abrechnungsbetrug – die Bandbreite der Anfragen ist vielfältig. Doch in allen Fällen ist laut Lentz das oberste Gebot: juristische Sorgfalt. Denn das Ergebnis einer Ermittlung – also etwa ein Foto oder eine Aussage – muss im Zweifel vor Gericht Bestand haben. Die Voraussetzung: „Detektive haben keine Sonderrechte“, so Lentz. „Wir dürfen nichts tun, was nicht auch ein ganz normaler Bürger dürfte.“
Damit wird deutlich: Der Einsatz versteckter Kameras, das Ausspähen von Smartphone-Daten oder das heimliche Eindringen in Wohnungen wäre rechtswidrig. Stattdessen stützen sich Ermittlungen in der Regel auf rechtlich zulässige Personenüberwachung im öffentlichen Raum oder auf Gespräche mit Zeugen, etwa aus dem Arbeitsumfeld der Zielperson. Wichtig ist dabei die Verhältnismäßigkeit. „Ein berechtigtes Interesse muss gegeben sein, also etwa ein konkreter Anfangsverdacht auf eine Straftat oder einen Vertragsverstoß“, erklärt Lentz.
In der öffentlichen Wahrnehmung dominieren medienwirksam präsentierte Ehebruchfälle das Bild vom Detektivberuf. In der Realität machen sie laut Lentz aber nur noch etwa zehn bis fünfzehn Prozent der Aufträge aus. Deutlich häufiger seien heute wirtschaftskriminelle Sachverhalte oder innerbetriebliche Probleme. Dazu zählen unter anderem Unterschlagung in Unternehmen, bewusste Fehlzeiten unter Vortäuschung einer Krankheit oder Spesenbetrug. Hier können die finanziellen Schäden enorm sein. Lentz spricht von Summen, die zum Teil in die Hunderttausende gehen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter eines Mittelständlers meldete sich wiederholt krank, wurde aber von den Detektiven dabei erwischt, wie er über eine eigene Firma größere Bauaufträge abwickelte. Der Auftraggeber konnte mit den gesicherten Informationen nicht nur eine fristlose Kündigung durchsetzen, sondern den Mitarbeiter zudem erfolgreich auf Schadensersatz verklagen. Solche Fälle belegen, wie wichtig rechtssichere Beweise in arbeitsrechtlichen Konflikten sind.
Lentz betont, dass das Vertrauen der Auftraggeber in die Diskretion der Detektive ein zentraler Aspekt des Berufs sei. Häufig gehe es um sehr persönliche oder sensible Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit dringen dürfen. Deswegen schult die Detektei ihre Mitarbeiter auch im Hinblick auf Verschwiegenheit und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen. Alle operativen Maßnahmen werden zudem anwaltlich begleitet. Ziel ist es, jede Ermittlung so durchzuführen, dass deren Ergebnisse nicht nur vor Gericht verwertbar sind, sondern auch den strengen deutschen Datenschutzgesetzen entsprechen.
Die technische Entwicklung hat die Arbeit der Ermittler in den letzten Jahren deutlich verändert. GPS-Tracker, Drohnen oder umfangreiche digitale Recherchen gehören heute zum Standard. Doch auch hier setzt das Recht enge Grenzen. So sind GPS-Überwachungen beispielsweise nur dann erlaubt, wenn die Zielperson ein Firmenfahrzeug nutzt und ein konkreter Verdacht vorliegt. Gerade in Zeiten zunehmender digitaler Überwachung drängen sich daher rechtliche und ethische Fragen stärker denn je in den Arbeitsalltag von Ermittlungsdiensten.
Für Marcus Lentz ist daher klar: Der Detektivberuf steht heute mehr denn je im Spannungsfeld zwischen Technik, Recht und Ethik. Seine Detektei wendet deshalb einen strengen Qualitätskodex an, der sich unter anderem an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert. Zudem setzt man auf eine lückenlose Dokumentation aller Ermittlungsschritte. Nur so lasse sich im Streitfall belegen, dass nicht nur die Beweise selbst, sondern auch deren Beschaffung rechtlich einwandfrei war.
Ein weiteres Phänomen, dass Lentz zunehmend beobachtet, ist die „Selbstermittlung“ durch Privatpersonen. Dank Internet und günstiger Technik versuchen viele Betroffene, Beweise in eigener Sache zu beschaffen – etwa bei Verdacht auf Untreue. Doch das kann absurde, teils illegale Folgen haben. Lentz warnt: „Viele vergessen, dass sie sich dabei sehr schnell selbst strafbar machen können – etwa durch das heimliche Fotografieren in Privatwohnungen oder das Abfangen von Nachrichten.“
Gerade wegen solcher Risiken rät Lentz dazu, bei berechtigtem Verdacht professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – idealerweise von einer Detektei mit nachweisbarer Erfahrung, juristischer Beratung und transparenten Arbeitsmethoden. Nur so lasse sich vermeiden, dass mögliche Beweise später vor Gericht wegen eines Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte oder das Datenschutzrecht nicht anerkannt werden.
Die Zukunft des Detektivberufs sieht er durchaus positiv – trotz zunehmender technischer und datenschutzrechtlicher Hürden. Der Bedarf an professionellen Ermittlungen sei ungebrochen, insbesondere im wirtschaftlichen Kontext. Gleichzeitig fordern die gesellschaftlichen Entwicklungen, etwa im Bereich des Homeoffice, neue Strategien. Viele Probleme, die früher am Arbeitsplatz sichtbar waren, verlagern sich heute in den privaten Raum – was die Beweiserhebung in legaler Weise erschwert.
Marcus Lentz bleibt dennoch optimistisch. Mit anwaltlich geprüften Verfahren, moderner Technik und einem klaren rechtskonformen Rahmen sei es auch künftig möglich, Mandanten effektiv zu unterstützen. Genau darin sieht er die Herausforderung, aber auch den Reiz seiner Arbeit: „Wir liefern die Wahrheit – aber immer innerhalb des gesetzlich Erlaubten.“