„Detektiv-Affäre“ - Disziplinarverfahren gegen OB Schneidewind eingestellt - Panorama - SZ.de
Im Zusammenhang mit der sogenannten „Detektiv-Affäre“ wurde das Disziplinarverfahren gegen den Wuppertaler Oberbürgermeister Uwe Schneidewind eingestellt. Dies gab die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Disziplinaraufsichtsbehörde bekannt. Der Vorwurf, Schneidewind habe im Rahmen seiner Amtsführung unzulässig auf städtische Mittel zurückgegriffen, lässt sich demnach nicht erhärten.
Gegenstand der Ermittlungen war eine private Ermittlung, die mutmaßlich auf Initiative Schneidewinds hin in Auftrag gegeben wurde. Dabei ging es um die anonyme Veröffentlichung interner Dokumente der Stadtverwaltung, woraus sich der Verdacht eines Datenlecks ergab. Zur Aufklärung dieser Vorgänge wurde ein externer Detektiv beauftragt. Kritisiert worden war, dass die Beauftragung unter Umständen ohne ausreichende dienstliche Grundlage und Transparenz erfolgt sein könnte.
Die Bezirksregierung Düsseldorf stellte in ihrer abschließenden Prüfung jedoch fest, dass keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vorlägen. Eine disziplinarrechtliche Ahndung sei nicht geboten. Die Behörde betonte, dass das Vorgehen des Oberbürgermeisters zwar Gegenstand verwaltungsinterner Kritik gewesen sei, disziplinarrechtlich aber keine Relevanz entfalte.
Mit der Einstellung des Verfahrens ist der monatelang öffentlich diskutierte Fall abgeschlossen. Schneidewind hatte sich im Laufe der Affäre wiederholt zu den Vorwürfen geäußert und betont, zum Schutz der Stadtverwaltung gehandelt zu haben. Der Einsatz des Detektivs sei im Bemühen erfolgt, möglichen rechtswidrigen Datenveröffentlichungen nachzugehen und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu sichern. Kritische Stimmen aus dem politischen Raum hatten währenddessen die Einhaltung formaler Verfahren und die Notwendigkeit der Beauftragung in Frage gestellt.
Der Wuppertaler Stadtrat war frühzeitig über den Vorgang informiert worden. Auch eine interne rechtliche Prüfung hatte bereits im Vorfeld keine eindeutige Pflichtverletzung feststellen können. Der nunmehr erfolgte formale Abschluss durch die Bezirksregierung bestätigt diese Einschätzung. Zugleich wurde seitens der Aufsicht jedoch angeregt, bei zukünftigen ähnlich gelagerten Fällen eine frühere rechtliche Beratung und umfassende Dokumentation zu gewährleisten.
Die öffentliche Diskussion über die „Detektiv-Affäre“ hatte nicht nur in der Kommunalpolitik, sondern auch in der Wuppertaler Stadtgesellschaft für Aufmerksamkeit gesorgt. Angesichts der nun vorliegenden Entscheidung dürften sich die politischen Diskussionen in der Stadt beruhigen. Schneidewind selbst äußerte sich nach Bekanntgabe der Verfahrenseinstellung zurückhaltend. Er freue sich über die Entscheidung der Aufsichtsbehörde und bedanke sich bei jenen, die ihm in der Angelegenheit das Vertrauen ausgesprochen hätten.
Juristisch gesehen ist das Verfahren damit beendet. Ob und inwiefern die politischen Konsequenzen dennoch weiterwirken, bleibt offen. In der wuppertaler Kommunalpolitik dürfte der Fall jedoch weiterhin Mahnung für ein sorgfältiges Vorgehen im Umgang mit sensiblen Verwaltungsvorgängen sein.