„Detektiv-Affäre“ - Disziplinarverfahren gegen OB Schneidewind eingestellt - Panorama - SZ.de
Im Zusammenhang mit der sogenannten „Detektiv-Affäre“ hat die zuständige Disziplinarbehörde das Disziplinarverfahren gegen den Oberbürgermeister von Wuppertal, Uwe Schneidewind, eingestellt. Dies teilte die Stadt Ende Juni offiziell mit. Nach monatelanger Prüfung sei festgestellt worden, dass der Oberbürgermeister nicht gegen seine Dienstpflichten verstoßen habe.
Die Affäre hatte zuletzt für erheblichen öffentlichen und politischen Druck gesorgt. Im Zentrum stand der Vorwurf, Schneidewind habe in seiner Funktion als Stadtoberhaupt unzulässig die Beauftragung eines Detektivbüros zur internen Aufklärung einer mutmaßlichen Informationsweitergabe veranlasst oder davon gewusst. Ziel der Maßnahme soll es Medienberichten zufolge gewesen sein, nach internen Lecks in der Stadtverwaltung zu suchen. Diese Vorwürfe hatten Fragen zur Rechtmäßigkeit und zur politischen Verantwortung des Oberbürgermeisters aufgeworfen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften.
Die nun erfolgte Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass der Oberbürgermeister aus disziplinarrechtlicher Sicht entlastet ist. Die Prüfung sei „sachlich und rechtlich mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen worden“, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Eine disziplinarrechtlich relevante Pflichtverletzung sei nicht feststellbar gewesen. Damit sehe die Disziplinarbehörde keine Veranlassung, weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Uwe Schneidewind, der das Amt des Oberbürgermeisters seit 2020 bekleidet und zuvor Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie war, hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit stets zurückgewiesen. Er betonte wiederholt, kein unrechtmäßiges Vorgehen beauftragt oder gebilligt zu haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte Schneidewind auch selbst die Initiative ergriffen, um vollständige Transparenz gegenüber den zuständigen Behörden zu gewährleisten. Die Entscheidung zur Einstellung des Disziplinarverfahrens kommt somit seinen bisherigen Einlassungen entgegen.
In der politischen Bewertung fallen die Reaktionen gemischt aus. Während Unterstützer des Oberbürgermeisters die Entscheidung als Bestätigung eines verantwortungsvollen Amtsstils werten, bleiben kritische Stimmen bei ihrer Einschätzung, dass der Vorfall dem Ansehen der Stadtverwaltung geschadet habe – ungeachtet der juristischen Bewertung. Demnach sei auch unabhängig von einem etwaigen Pflichtenverstoß die politische Verantwortung für Vorgänge im unmittelbaren Umfeld des Oberbürgermeisters weiterhin Thema öffentlicher Diskussion.
Die Wuppertaler Stadtverwaltung hatte bereits im Vorfeld interne Abläufe auf den Prüfstand gestellt. Wenngleich auch aus disziplinarrechtlicher Sicht nun keine weiteren Konsequenzen drohen, bleibt der Vorgang ein Beispiel für die Sensibilität und Komplexität innerbehördlicher Ermittlungen. Besonders kritisch werden in diesem Zusammenhang auch die Rolle externer Dienstleister und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Aspekte gesehen. Dies könnte in Zukunft zu einer strengeren internen Kontrolle und einem überarbeiteten Vergabeprozess der Stadt führen.
Rechtlich ist festzuhalten, dass das Disziplinarrecht sanktionierende Maßnahmen nur dann zulässt, wenn ein konkreter Dienstverstoß zweifelsfrei festgestellt werden kann. Dabei greift das Beamtendisziplinarrecht auf einen abgeschlossenen Normenkatalog zurück – etwa bei Verstößen gegen das Mäßigungsgebot oder das Loyalitätsprinzip. Für den nun untersuchten Fall sah die Disziplinarbehörde diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Schneidewind hatte es nicht gegeben, was als weiteres Indiz für die eingeschränkte juristische Relevanz der Vorwürfe gewertet werden kann.
Die Affäre hatte darüber hinaus deutlich gemacht, wie stark politische Verantwortung und rechtliche Bewertung im öffentlichen Dienst auseinanderfallen können. Während das dienstrechtliche Verfahren nun abgeschlossen ist, dürfte der Fall im kommunalpolitischen Kontext weiterwirken – nicht zuletzt mit Blick auf das Verhältnis zwischen Verwaltungsspitze und gewählten Gremien, aber auch auf das Vertrauen innerhalb der Beamtenschaft.
Für Oberbürgermeister Schneidewind bedeutet die Einstellung des Verfahrens zunächst eine spürbare Entlastung. Ob und inwieweit sich das politische Klima in Wuppertal nach Abschluss der Affäre normalisiert, bleibt abzuwarten. Innerhalb der Verwaltung hat der Vorfall jedenfalls zu einer verstärkten Sensibilisierung geführt, wie aus internen Stellungnahmen hervorgeht. Es wird erwartet, dass die Stadt künftig konkrete Maßnahmen zur Stärkung interner Compliance-Strukturen umsetzt.