„Detektiv-Affäre“ - Disziplinarverfahren gegen OB Schneidewind eingestellt - Panorama - SZ.de
Das Disziplinarverfahren gegen den Wuppertaler Oberbürgermeister Uwe Schneidewind im Zusammenhang mit der sogenannten „Detektiv-Affäre“ ist eingestellt worden. Dies teilte die zuständige Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf nun mit. Die Vorwürfe gegen den parteilosen OB, der 2020 mit Unterstützung von Grünen und CDU ins Amt gewählt worden war, reichten demnach nicht aus, um disziplinarrechtliche Konsequenzen zu rechtfertigen.
Im Zentrum der Affäre stand die Entscheidung der Wuppertaler Stadtverwaltung, einen externen Dienstleister mit Überwachungsmaßnahmen zu beauftragen. Dabei ging es konkret darum, den damaligen Leiter des städtischen Gebäudemanagements (GMW) durch einen Privatdetektiv observieren zu lassen. Ausschlaggebend war ein Arbeitskonflikt, bei dem der Verdacht bestand, der Beamte könnte gegen Dienstpflichten verstoßen haben. Die Kosten für die Ermittlungen beliefen sich laut Berichten auf rund 130.000 Euro.
Die Maßnahme war innerhalb der Stadtpolitik und Bevölkerung auf Kritik gestoßen, da eine Überwachung durch einen Detektiv ein ungewöhnliches Mittel im dienstrechtlichen Kontext darstellt. Zudem wurden Fragen hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit laut. Schneidewind hatte sich in Folge öffentlich verantwortet und betont, er habe in der damaligen Situation in Abstimmung mit der Stadtspitze gehandelt und die Beauftragung für notwendig gehalten.
Nun stellt die Bezirksregierung klar, dass das Verhalten des Oberbürgermeisters zwar prüfungswürdig gewesen sei, letztlich jedoch keine disziplinarrechtlich relevanten Pflichtverletzungen festgestellt werden konnten. Insbesondere sei nicht nachweisbar, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen habe. Das Verfahren gegen ihn werde deshalb eingestellt. Die Bezirksregierung betonte zugleich, dass die Einschätzung sich lediglich auf die disziplinarrechtliche Bewertung der Rolle Schneidewinds beziehe, nicht jedoch auf mögliche verwaltungs- oder haushaltsrechtliche Fragestellungen, die anderen Evaluierungen unterliegen könnten.
Im Rahmen ihrer Ermittlungen hatte die Aufsicht auch Gespräche mit Beteiligten geführt und Aktenvermerke ausgewertet. Dabei ergab sich laut Behörde kein hinreichender Anhaltspunkt, dass Schneidewind außerhalb seiner Zuständigkeiten gehandelt oder demokratische Kontrollgremien systematisch übergangen habe.
In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Schneidewind erleichtert über die Entscheidung und betonte erneut, dass es ihm im damaligen Fall vor allem um die Aufklärung eines potenziellen Fehlverhaltens im Sinne der Stadt gegangen sei. Er respektiere jedoch die kontroverse Debatte und wolle künftig verstärkt auf Transparenz und frühzeitige Einbindung der politischen Gremien achten.
Die Einstellung des Disziplinarverfahrens bedeutet keine abschließende Beurteilung der gesamten „Detektiv-Affäre“. Offene Fragen über die Vergabe des Auftrags an den Detektivdienst, etwa zu wettbewerbsrechtlichen Aspekten, und die internen Entscheidungsprozesse innerhalb der Verwaltung bleiben bestehen und werden weiterhin politisch und öffentlich diskutiert. Auch der ehemalige GMW-Leiter hatte sich in der Vergangenheit gegen die Überwachung rechtlich zur Wehr gesetzt. Über Klagen einzelner Beteiligter in diesem Zusammenhang ist bislang nichts bekannt.
Der Vorgang hatte im Frühjahr 2023 für überregionale Aufmerksamkeit gesorgt, als erste Details über den Einsatz des Detektivs bekannt wurden. Infolgedessen hatten auch einzelne Ratsfraktionen disziplinarische und rechtliche Prüfschritte gefordert. Die Kommunalaufsicht betont nun jedoch, dass eine disziplinarrechtliche Bewertung ausschließlich auf Grundlage des beamtenrechtlichen Maßstabs erfolgt sei.
Aus kommunalpolitischer Sicht dürfte die Entscheidung der Bezirksregierung die Position Schneidewinds vorerst stabilisieren, auch wenn das Thema politisch noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich aus dem Fall strukturelle Konsequenzen bezüglich der internen Kontrollmechanismen und Entscheidungswege in der Stadtverwaltung ergeben werden.