„Das Ziel ist, gerichtsverwertbare Beweise zu beschaffen“: Privatdetektiv berichtet aus seinem Alltag

„Das Ziel ist, gerichtsverwertbare Beweise zu beschaffen“: Privatdetektiv berichtet aus seinem Alltag

Privatdetektive arbeiten an der Schnittstelle zwischen Zivilrecht und dem Bedürfnis nach privater Aufklärung. Dass es dabei nicht nur um spektakuläre Observationen oder versteckte Kameras geht, sondern um die professionelle und vor allem juristisch saubere Beweisführung, schildert ein erfahrener Ermittler aus München im Interview mit dem Merkur. Die zentrale Maxime seiner Arbeit: „Das Ziel ist, gerichtsverwertbare Beweise zu beschaffen.“

Der Detektiv, dessen Name nicht genannt wird, weist gleich zu Beginn darauf hin, dass er häufig falsche Vorstellungen zurechtrücken müsse. „Die meisten denken bei unserer Arbeit an Filme und Serien. Die Realität ist wesentlich nüchterner – und auch rechtlich deutlich strenger reguliert.“ Die Detektivtätigkeit ist in Deutschland kein Ausbildungsberuf, unterliegt aber zahlreichen gesetzlichen Schranken. Wer seine Arbeit nicht regelkonform verrichtet, riskiert, dass die Ergebnisse im Zweifel nicht vor Gericht verwendet werden können – oder schlimmer noch, gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Alltägliche Fälle, so berichtet der Ermittler, betreffen häufig innerbetriebliche Fragestellungen. Unternehmen wenden sich vor allem bei Verdachtsmomenten auf Arbeitszeitbetrug, unerlaubter Nebentätigkeit oder Lohnfortzahlungsbetrug (z. B. bei Krankheit) an seine Agentur. Die Beweisführung erfolgt dabei häufig durch Observationen, die minutiös protokolliert und durch Fotos oder Videos dokumentiert werden. Diese Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig sowie datenschutzkonform sein.

Ein Beispiel illustriert dies anschaulich: Ein Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens meldete sich mehrfach arbeitsunfähig, gleichzeitig lagen dem Arbeitgeber Hinweise vor, dass er während dieser Zeit einer Nebentätigkeit nachgehe. Ein gerichtlich verwertbarer Nachweis dieses Verdachts musste mit äußerster Sorgfalt geplant und durchgeführt werden. Der Detektiv begleitete den Tagesablauf des Verdächtigen unauffällig über mehrere Tage hinweg. Die dabei entstandene Dokumentation konnte schließlich helfen, das Arbeitsgericht von einem Pflichtverstoß des Arbeitnehmers zu überzeugen.

Aber nicht nur Unternehmen sind Auftraggeber. Im Privatbereich umfassen die Anfragen etwa Unterhaltsstreitigkeiten, Sorgerechtsverfahren oder das Aufspüren von verschollenen Personen. Auch hier gilt: Nur rechtlich zulässige Informationen dürfen erhoben werden. Die Grenze zwischen legaler Recherche und unzulässiger Ausforschung ist dabei teils schmal. Der Detektiv betont: „Wir arbeiten eng mit Anwälten zusammen und lassen jeden Ermittlungsschritt rechtlich prüfen.“

Ein besonderes Augenmerk legt der Ermittler auf das Thema Datenschutz. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe sich der Bearbeitungsaufwand deutlich erhöht. „Wir sind verpflichtet, unsere Mandanten darüber aufzuklären, wie wir Daten erfassen, speichern und weitergeben.“ Zudem dürfen Informationen nur zweckgebunden verwendet werden. Das bedeutet: Die Recherche darf sich ausschließlich auf das konkret zu klärende Anliegen beziehen.

Technische Hilfsmittel kommen ebenfalls zum Einsatz – allerdings nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. So können etwa GPS-Tracker zur Fahrzeugüberwachung nur eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber Eigentümer des Fahrzeugs ist und eine detaillierte Verdachtslage belegt werden kann. Auch der Einsatz versteckter Kameras ist streng geregelt und in der Regel nur in öffentlich zugänglichen Bereichen oder mit richterlicher Genehmigung erlaubt.

Die berufliche Realität eines Detektivs ist daher gekennzeichnet von juristischen Abwägungen, dokumentarischer Akribie und diskreter Vorgehensweise. „Emotionen haben in unserer Arbeit keinen Platz“, sagt der Ermittler. Gerade in familiären Auseinandersetzungen sei es wichtig, kühlen Kopf zu bewahren und belastbare Beweise zu sichern, die vor Gericht Bestand haben.

Die Nachfrage nach professionellen Detektivdienstleistungen sei trotz der rechtlichen Vorgaben ungebrochen hoch. Der Grund: Private und wirtschaftliche Interessen lassen sich häufig nur durch unabhängige Ermittlungen klären. Die Polizei ist in vielen Fällen nicht zuständig oder darf ohne konkreten Straftatverdacht nicht tätig werden. Genau hier setzen Detekteien an – auf Grundlage des berechtigten Interesses des Auftraggebers und unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dieses berechtigte Interesse ist etwa im BGB § 241 sowie im Rahmen datenschutzrechtlicher Erwägungen verankert.

Zusätzlich stellt sich die Frage nach den Kosten. Diese variieren abhängig vom Aufwand, der Komplexität des Falls sowie der einzusetzenden Technik. Eine kontinuierliche Observationsmaßnahme über mehrere Tage kann schnell mehrere tausend Euro kosten. „Unsere Leistungen sind nicht billig, aber sie liefern im Idealfall Rechtssicherheit, etwa vor dem Familien- oder Arbeitsgericht“, fasst der Ermittler zusammen.

Auch bezüglich der Zusammenarbeit mit Behörden besteht eine klare Grenze. „Wir ersetzen nicht die Polizei, wir arbeiten auch nicht mit ihr zusammen – es sei denn, es gibt eine konkrete rechtliche Grundlage dafür, etwa bei der Übergabe von Beweismaterial.“ Strafverfolgung bleibe in jedem Fall Aufgabe des Staates.

Für den Ermittler ist sein Beruf mehr Berufung als Job. „Man muss Menschen lesen können, strukturiert arbeiten und sich an Regeln halten. Wer das beherrscht, kann viel bewegen – ganz ohne mediales Spektakel.“

So bleibt die Tätigkeit eines Detektivs in Deutschland eine Gratwanderung zwischen effektiver Informationsbeschaffung und strenger rechtlicher Bindung. Der Alltag besteht nicht aus Action, sondern aus Recherche, Dokumentation und juristischer Präzision – mit dem Ziel, gerichtsverwertbare Wahrheiten ans Licht zu bringen.

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