Bremen: Sicher Einkaufen dank privatem Sicherheitsdienst im Supermarkt

Bremen: Sicher Einkaufen dank privatem Sicherheitsdienst im Supermarkt

In mehreren Supermärkten in Bremen sorgt seit Kurzem ein privater Sicherheitsdienst für mehr Ordnung und Sicherheit. Angesichts gestiegener Vorfälle von Ladendiebstahl, aggressivem Verhalten und zunehmendem Vandalismus in einigen Stadtteilen haben sich verschiedene Einzelhandelsunternehmen zu dieser Maßnahme entschlossen. Ziel ist es, Kundinnen und Kunden ein sicheres Einkaufserlebnis zu gewährleisten und gleichzeitig das Personal vor Konfliktsituationen zu schützen.

Die Stadt Bremen verzeichnete in den vergangenen Monaten eine Zunahme von Zwischenfällen in und um größere Supermärkte, insbesondere in innenstadtnahen Bezirken. Laut Angaben mehrerer Handelsketten berichten Mitarbeitende von häufigeren Diebstählen, körperlichen Auseinandersetzungen und Bedrohungen. In Reaktion darauf haben einige Filialbetreiber private Sicherheitsfirmen engagiert, deren Personal nun während der Öffnungszeiten eine sichtbare Präsenz auf der Verkaufsfläche zeigt.

Die Sicherheitskräfte, die überwiegend in zivil oder in deutlich gekennzeichneten Uniformen auftreten, sollen eskalierende Konflikte frühzeitig erkennen und deeskalierend wirken. Sie sind auch dafür zuständig, das Hausrecht durchzusetzen und bei Bedarf Hausverbote auszusprechen. Laut Aussagen von Marktleitern werden die Sicherheitsmitarbeiter gezielt in den Stoßzeiten eingesetzt – meist am späten Nachmittag sowie an Wochenenden – wenn das Kundenaufkommen am höchsten ist und die potenzielle Konfliktgefahr steigt.

Rechtlich bewegt sich der Einsatz privater Sicherheitsdienste im klassischen Rahmen des Hausrechts. Die Betreiber des Einzelhandels haben das Recht, für Sicherheit auf ihrem Gelände zu sorgen und Personen bei Bedarf des Hauses zu verweisen. Die Sicherheitskräfte selbst haben jedoch keine hoheitlichen Befugnisse wie beispielsweise die Polizei. Sie dürfen Personen nicht durchsuchen oder festhalten, es sei denn, es liegt ein konkreter Tatverdacht etwa eines Diebstahls vor und es handelt sich um eine sogenannte „vorläufige Festnahme“ nach § 127 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO). Diese ist auch Privatpersonen gestattet, wenn jemand auf frischer Tat betroffen wird. In allen anderen Fällen ist die Polizei hinzuzuziehen.

Wie die betroffenen Supermarktbetreiber mitteilen, zeigt der Einsatz bereits Wirkung. Das Sicherheitspersonal sei für viele Kundinnen und Kunden ein beruhigendes Signal. Beschwerden über unangemessenes Verhalten oder überzogene Maßnahmen seitens der Sicherheitsleute seien bislang nicht bekanntgeworden. Im Gegenteil, zahlreiche Kunden hätten sich positiv über die Präsenz geäußert. Auch das Verkaufspersonal sehe sich entlastet, da in kritischen Situationen unmittelbar Unterstützung bereitstehe.

Die Gewerkschaft ver.di zeigt grundsätzlich Verständnis für Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Einzelhandel, betont aber, dass dies nicht zulasten des allgemeinen Arbeitsklimas gehen dürfe. Eine Sprecherin wies darauf hin, dass präventive Maßnahmen, wie bauliche Veränderungen, bessere Personalschulung sowie soziale Hilfsangebote für auffällige Personen, langfristig nachhaltiger wirkten als eine rein sicherheitsorientierte Lösung. Dennoch sei der temporäre Einsatz von Sicherheitspersonal in kritischen Situationen nachvollziehbar, solange er verhältnismäßig und transparent gestaltet werde.

Die Bremer Polizei begrüßt die zusätzliche Unterstützung, betont aber, dass die öffentliche Sicherheit weiterhin in ihrer Zuständigkeit liege. Polizeisprecher Oliver Brunner erklärte, die Polizei stehe den Marktleitern beratend zur Seite, wenn es um Gefährdungseinschätzungen gehe. „Das Hausrecht bleibt beim Eigentümer, aber bei Vorfällen mit Straftatbestand ist selbstverständlich die Polizei zuständig“, so Brunner. Überdies seien Polizeibeamte weiterhin in den betroffenen Stadtteilen präsent und führten regelmäßige Streifenfahrten durch.

Auch juristisch sind solche Sicherheitsmaßnahmen durch Privatfirmen nicht unproblematisch. Datenschutzrechtlich ist insbesondere bei Videoüberwachung, die durch Sicherheitsdienste betrieben oder ergänzt wird, auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu achten. Unternehmen sind verpflichtet, Kundinnen und Kunden transparent über Art, Umfang und Zweck der Videoüberwachung zu informieren. Darüber hinaus bedarf es einer klaren Interessenabwägung, um die Maßnahme zu rechtfertigen – insbesondere wenn alternative Maßnahmen zum Schutz vor Straftaten möglich wären.

Die Supermärkte in Bremen geben an, dass der Sicherheitseinsatz als ergänzendes Instrument betrachtet wird. Die bestehenden Konzepte umfassen weiterhin technische Präventionsmaßnahmen wie Alarmsysteme, verbesserte Beleuchtung und Schulungen für Mitarbeiter im Umgang mit kritischen Situationen. Man plane zudem, die Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen, um ein gleichbleibendes Maß an Sicherheit zu garantieren.

Insgesamt scheint der zielgerichtete Einsatz von Sicherheitsdiensten in Bremer Supermärkten eine vorläufig effektive Antwort auf eine wachsende Problematik im städtischen Alltag zu sein. Ob dieses Modell auch langfristig Bestand haben kann oder lediglich eine Übergangslösung bleibt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Beobachtet wird die Entwicklung von verschiedenen Seiten mit Interesse – sowohl seitens der Polizei und Behörden als auch von Gewerkschaften und Bürgerinitiativen. Die zentrale Herausforderung bleibt, die Balance zwischen Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlicher Teilhabe zu wahren.

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