Bremen: Sicher Einkaufen dank privatem Sicherheitsdienst im Supermarkt
In Bremen setzen einige Supermärkte seit Kurzem auf private Sicherheitsdienste, um das Sicherheitsgefühl der Kundschaft zu stärken und Diebstählen vorzubeugen. Dieses Vorgehen ist eine Reaktion auf vermehrte Vorfälle von Ladendiebstahl, aggressivem Verhalten einzelner Personen sowie vermehrte Nutzung der Supermärkte als Aufenthaltsorte ohne Kaufabsicht. Die Maßnahme soll sowohl Mitarbeitende als auch einkaufende Menschen schützen und für ein ruhigeres Einkaufserlebnis sorgen.
Der Einsatz von privaten Sicherheitskräften erfolgt bislang vorrangig in bestimmten Stadtteilen mit höherem Aufkommen sozialer Spannungen und bekannten Problemlagen. Dabei handelt es sich nach Angaben der Betreiber nicht um uniformierte Polizeiersatzkräfte, sondern um speziell für die Anforderungen im Einzelhandel geschultes Personal. In der Regel tragen diese Mitarbeitenden dezente Kleidung mit einer Sicherheitskennzeichnung, damit sie für Kundinnen und Kunden erkennbar, aber nicht einschüchternd wirken.
Die rechtliche Grundlage für den privaten Objektschutz in Supermärkten ist unproblematisch. Im Rahmen ihres Hausrechts dürfen Betreiber solcher Einrichtungen Sicherheitsdienste beauftragen, um die Einhaltung ihrer Regeln auf dem Gelände sicherzustellen. Diese befugten Personen dürfen etwa Platzverweise aussprechen und im Falle von Straftaten – wie Diebstahl oder Sachbeschädigung – zur Identitätsfeststellung oder vorläufigen Festnahme greifen, bis Polizei eintrifft, sofern eine sogenannte Jedermann-Festnahme (nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung) gegeben ist.
Ein Supermarktbetreiber begründet die Entscheidung für den Sicherheitsdienst damit, dass die Zahl der Konfliktsituationen mit einzelnen Kundinnen und Kunden zugenommen habe. In einem konkreten Fall etwa sei es wiederholt zu tumultartigen Szenen an den Kassen gekommen, weil Einzelne randalierten oder versuchten, Waren ohne Bezahlung zu entwenden. Solche Vorfälle beeinträchtigen nicht nur die Betriebsabläufe, sondern auch das Sicherheitsgefühl der anderen Kundschaft. Die Präsenz eines Sicherheitsdienstes könne hier deeskalierend wirken.
Von Seiten der Angestellten wird der Einsatz überwiegend begrüßt. Viele Mitarbeitende berichten laut internen Rückmeldungen, sich sicherer zu fühlen, wenn Sicherheitskräfte anwesend sind. Gerade in Situationen, in denen es zu Auseinandersetzungen kommt oder verdächtige Personen beobachtet werden, biete der Sicherheitsdienst eine unmittelbare Ansprechperson mit Handlungskompetenz. Dies entlaste das reguläre Verkaufspersonal, das in eskalierenden Lagen oft an seine Grenzen stoße.
Kritik an der Maßnahme kommt vereinzelt von zivilgesellschaftlichen Gruppen, die eine Stigmatisierung bestimmter Personengruppen befürchten. So dürften Sicherheitsmaßnahmen nicht pauschal gegen marginalisierte oder obdachlose Menschen gerichtet sein. Die Supermarktbetreiber betonen demgegenüber, dass es sich nicht um eine Maßnahme gegen bestimmte soziale Gruppen handele, sondern um ein Vorgehen zum Schutz der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Betriebs. Ziel sei es nicht, unliebsame Klientel zu verdrängen, sondern den ordentlichen Geschäftsbetrieb sicherzustellen.
Auch rechtlich sieht die beauftragte Sicherheitsfirma keine Beanstandungen. Die eingesetzten Mitarbeitenden würden alle über die vorgeschriebenen Schulungen nach § 34a Gewerbeordnung verfügen und seien in deeskalierender Kommunikation sowie rechtlichen Grundlagen des Hausrechts unterwiesen. Zudem erfolge der Einsatz immer abgestimmt mit der jeweiligen Marktleitung und in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, wenn es zu Straftaten komme. Datenschutzrechtlich werde ebenfalls darauf geachtet, dass keine unzulässigen Videoaufzeichnungen oder Verhaltensanalysen erfolgen, die über das Maß einer berechtigten Gefahrenabwehr hinausgehen.
Die Polizei Bremen unterstützt den Einsatz privater Sicherheitskräfte im Einzelhandel grundsätzlich, sofern dieser im Rahmen des Hausrechts durchgeführt wird und keine hoheitlichen Aufgaben übernommen werden. In einer Stellungnahme heißt es, dass die Präsenz privater Sicherheitsdienste in bestimmten Situationen hilfreich sein könne, insbesondere zur Prävention und als Bindeglied zwischen Mitarbeitenden des Handels und der Polizei. Wichtig sei jedoch, dass die rechtlichen Grenzen klar eingehalten würden und keine Kompetenzerweiterung ohne gesetzliche Grundlage stattfinde.
Langfristig wird in der Branche auch diskutiert, wie sich durch bauliche Veränderungen, mehr Videoüberwachung oder technische Maßnahmen, wie Selbstscannerkassen mit Kontrollmechanismen, das Sicherheitsniveau erhöhen lässt. Der klassische Sicherheitsdienst wird dabei als eine von mehreren Maßnahmen betrachtet, um die Herausforderungen des Einzelhandels in städtischen Räumen zu bewältigen.
Ob die Maßnahme langfristig beibehalten wird, soll sich im Rahmen eines Evaluierungsprozesses zeigen. Die Betreiber der betroffenen Supermärkte wollen nach mehreren Monaten Bilanz ziehen. Dabei werden unter anderem die Häufigkeit sicherheitsrelevanter Vorfälle, die Rückmeldungen der Kundschaft sowie die Einschätzung des Personals berücksichtigt. Sollten sich positive Effekte zeigen, kann eine Ausweitung des Modells auf weitere Standorte nicht ausgeschlossen werden.
Insgesamt steht der Einsatz privater Sicherheitsdienste im Einzelhandel in Bremen exemplarisch für eine wachsende Herausforderung, denen sich Supermärkte in großstädtischen Räumen gegenübersehen. Die Balance zwischen Sicherheit, Offenheit und sozialer Verantwortung bleibt dabei eine wesentliche Frage – und ein sensibles Thema für alle Beteiligten.