Bremen: Sicher Einkaufen dank privatem Sicherheitsdienst im Supermarkt
In Bremen setzen mehrere Supermärkte inzwischen auf private Sicherheitsdienste, um das Einkaufserlebnis für Kundinnen und Kunden sicherer zu gestalten. Hintergrund dieser Maßnahme ist eine gestiegene Zahl an Diebstählen, Belästigungen und gewalttätigen Vorfällen in einzelnen Märkten. Die Supermarktbetreiber reagieren damit auf ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis der Kundschaft sowie auf Hinweise der Polizei und des Ordnungsamts.
In einem konkreten Fall verstärken derzeit Sicherheitskräfte die Präsenz in einem Bremer Supermarkt, in dem es in den vergangenen Monaten regelmäßig zu sicherheitsrelevanten Vorfällen gekommen war. Der Betreiber des Markts entschied sich daraufhin, für bestimmte Tageszeiten privates Sicherheitspersonal zu beauftragen. Die Aufgaben der Sicherheitsmitarbeitenden bestehen in der Beobachtung des Marktgeschehens, der Abschreckung potenzieller Straftäter sowie in der unmittelbaren Deeskalation bei kritischen Zwischenfällen.
Ein Sprecher des Unternehmens betont, das Ziel sei nicht eine generelle Überwachung, sondern ein sicherer und angenehmer Aufenthalt für alle Kundinnen und Kunden. Das Sicherheitspersonal sei geschult im Umgang mit konflikthaften Situationen und handle stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einsatzgrundlagen seien insbesondere das Hausrecht des Betreibers und das Jedermannsrecht gemäß § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) zur vorläufigen Festnahme bei Straftaten auf frischer Tat.
Nach Angaben von Einzelhändlern in der Region seien vor allem Diebstähle von hochpreisigen Lebensmitteln, Alkoholika und Kosmetikartikeln ein zunehmendes Problem. Auch habe das aggressive Verhalten einzelner Kunden, insbesondere unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, zuletzt zugenommen. In Einzelfällen seien Beschäftigte sogar verbal oder körperlich angegangen worden. Der Einsatz privater Sicherheitsdienste wird vor diesem Hintergrund als präventive Maßnahme betrachtet.
Juristisch betrachtet bewegen sich diese Einsätze im Rahmen des geltenden Rechts. Private Sicherheitskräfte dürfen, sofern keine hoheitlichen Befugnisse übernommen werden, unter bestimmten Voraussetzungen im Auftrag des Eigentümers tätig werden. Dazu zählt insbesondere die Wahrnehmung des Hausrechts. Darüber hinaus haben sie – wie jede Privatperson – das Recht zur vorläufigen Festnahme, wenn eine Straftat beobachtet wird und Fluchtgefahr besteht. Hingegen dürfen sie keine hoheitlichen Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Identitätsfeststellungen durchführen, sofern dies nicht durch konkrete Rechtsgrundlagen gedeckt ist.
Laut Einschätzung von Polizeibehörden kann der Einsatz privater Sicherheitsdienste eine sinnvolle Ergänzung darstellen, ersetzt jedoch nicht die polizeiliche Arbeit. Die Polizei bleibt insbesondere für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zuständig. Supermärkte seien jedoch befugt, ihr Hausrecht durch Sicherheitsdienste wahrzunehmen, insbesondere zum Schutz von Mitarbeitenden und Kunden.
Auch Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen begrüßen Maßnahmen, die die Sicherheit im beruflichen Alltag erhöhen. Beschäftigte im Einzelhandel stehen nicht selten unter hoher psychischer Belastung, vor allem, wenn sie zusätzlich mit sicherheitsrelevanten Situationen konfrontiert werden. Insofern wird die Unterstützung durch professionelle Sicherheitskräfte von vielen Mitarbeitenden als Entlastung empfunden.
Kritisch äußern sich Datenschützer gelegentlich hinsichtlich des erhöhten Überwachungsdrucks. Zwar würden private Sicherheitskräfte in der Regel keine Kameras benutzen, die personenbezogene Daten aufzeichnen, doch sei stets darauf zu achten, dass Überwachung nicht zur Ausgrenzung bestimmter Kundengruppen führe. Wichtig sei Transparenz darüber, wann und warum Sicherheitsdienste eingesetzt werden, damit das Vertrauensverhältnis zwischen Markt und Kundschaft gewahrt bleibe.
Einzelne Märkte in Bremen werten derzeit die bisherigen Erfahrungen mit Sicherheitspersonal aus, um zu entscheiden, ob und in welcher Form der Einsatz fortgeführt oder angepasst werden soll. Erste Rückmeldungen zeigen, dass sich sowohl Kunden als auch Mitarbeitende subjektiv sicherer fühlen, seitdem der Sicherheitsdienst präsent ist. Gleichzeitig wird betont, dass die Maßnahme Teil eines Gesamtkonzepts zur Gewalt- und Kriminalitätsprävention im öffentlichen Raum sein sollte.
Langfristig könnte die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Einzelhandel, Polizei und Ordnungsbehörden dafür sorgen, gezielte Präventionsstrategien zu entwickeln. Dazu zählen auch Maßnahmen wie bauliche Veränderungen, eine verbesserte Beleuchtung oder Schulungen für Mitarbeitende im Umgang mit herausfordernden Situationen.
Der Einsatz privater Sicherheitsdienste in Bremer Supermärkten ist somit Ausdruck eines Trends, der zunehmend auch in anderen Städten beobachtet werden kann: Die Gewährleistung von Sicherheit im öffentlichen wie halböffentlichen Raum wird nicht mehr ausschließlich als Aufgabe der Polizei verstanden, sondern auch als Verantwortung von Unternehmen und Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Entscheidend bleibt dabei jedoch, dass gesetzliche Regeln stets beachtet und Grundrechte gewahrt werden.