Bei der Fußball-EM starb ein Polizist. Nicht nur die Polizei ermittelt, sondern auch Detektive
Bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist es zu einem tragischen Todesfall gekommen: Ein deutscher Polizeibeamter starb während eines Einsatzes in Gelsenkirchen. Die genauen Umstände des Vorfalls sind weiterhin Gegenstand laufender Ermittlungen. Neben den offiziellen Untersuchungen der Polizei wurden auch private Ermittler mit der Aufklärung beauftragt. Diese Entwicklung wirft Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Transparenz und Rechtmäßigkeit von begleitenden privaten Untersuchungen im Rahmen hoheitlicher Aufgaben.
Der Vorfall ereignete sich im Umfeld des Fußballspiels zwischen England und Serbien, das am 16. Juni 2024 in Gelsenkirchen ausgetragen wurde. Im Zuge der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen rund um das Stadion waren zahlreiche Polizeikräfte im Einsatz, darunter auch die technische Einheit des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen. Der betroffene Polizeibeamte gehörte laut Angaben der Behörden diesem Spezialkommando an. Es gab zuvor Hinweise auf mögliche Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Fangruppierungen, weshalb die Lage als potenziell risikobehaftet eingestuft wurde.
Was ursprünglich wie ein medizinischer Notfall wirkte, hat sich inzwischen zu einem Vorfall entwickelt, bei dem auch externe Stellen involviert wurden. Der Polizist sei laut bisherigen Aussagen zusammengebrochen und kurz darauf im Krankenhaus verstorben. Die genaue Todesursache ist bislang nicht veröffentlicht worden. Die Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen hat ein Ermittlungsverfahren eröffnet, um die Umstände des Todes lückenlos aufzuklären. Ob ein Fremdverschulden vorliegt, ist derzeit unklar.
Bemerkenswert ist, dass nicht nur die Polizei selbst, sondern auch ein Detektivbüro in die Geschehnisse involviert wurde. Dieses wurde offenbar von einer Privatperson oder möglicherweise aus dem weiteren Dienst- oder Kollegenkreis des Verstorbenen beauftragt. Die Motivation dahinter liegt laut Medienberichten in dem Wunsch nach einer unabhängigen Zweitbewertung der Geschehnisse. Aus rechtlicher Sicht ist der Einsatz privater Ermittler in solchen Fällen nicht grundsätzlich unzulässig, sofern sie sich auf zulässige Informationsbeschaffung beschränken und keine hoheitlichen Befugnisse überschreiten.
Die zuständigen Behörden äußerten sich bislang zurückhaltend zur Beteiligung externer Ermittler. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, man habe keine Hinweise darauf, dass die Maschinerie der behördlichen Ermittlungen beeinträchtigt werde. Allerdings wies er darauf hin, dass sensiblen Informationen weiterhin dem behördlichen Geheimhaltungsgebot unterlägen und nicht an unbefugte Dritte herausgegeben würden. Die Staatsanwaltschaft beobachte die Entwicklungen und werde prüfen, ob durch private Aktivitäten mögliche straf- oder datenschutzrechtliche Grenzen überschritten worden seien.
Die Personalvertretung der Polizei zeigte sich angesichts des Todesfalls tief betroffen, mahnte jedoch zugleich, Spekulationen über die Todesumstände zu vermeiden. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte eine umfassende, jedoch geräuschlose Aufklärung. Der verstorbene Beamte hinterlässt Angehörige, Kolleginnen und Kollegen, die mit Trauer und vielen offenen Fragen zurückbleiben. Laut Innenministerium werde eine psychologische Betreuung für betroffene Einsatzkräfte angeboten.
Die Debatte über den Einsatz privater Ermittler im Umfeld staatlicher Sicherheitsaufgaben ist indes nicht neu. Juristinnen und Juristen verweisen regelmäßig auf das Spannungsverhältnis zwischen staatlichem Gewaltmonopol und privatwirtschaftlicher Ermittlungstätigkeit. Solche Aktivitäten bewegen sich in einem eng umrissenen rechtlichen Rahmen – insbesondere das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie Straf- und Datenschutzvorschriften setzen klare Grenzen. So dürfen beispielsweise keine verdeckten Ton- oder Videoaufnahmen gemacht oder Telefondaten ohne richterliche Anordnung beschafft werden.
Darüber hinaus bleibt zu klären, ob Erkenntnisse privater Ermittler in einem etwaigen späteren Verfahren verwertbar wären. Hier gilt der Rechtsgrundsatz des sogenannten „Beweisverwertungsverbots“, sofern Informationen auf rechtswidrige Weise erlangt wurden. Diese Fragen könnten Bedeutung gewinnen, sollte sich im weiteren Verlauf herausstellen, dass der Tod des Beamten mit einer strafbaren Handlung zusammenhängt – was zum aktuellen Zeitpunkt allerdings reine Spekulation ist.
Von außen betrachtet zeigt der Fall die hohe Belastung, unter der Sicherheitskräfte bei Großereignissen wie der Fußball-Europameisterschaft stehen. Trotz umfassender Schulungen, Ausrüstungen und Einsatzpläne bleibt ein Restrisiko. In der Vergangenheit hatte es wiederholt Diskussionen über die psychische und physische Überforderung von Einsatzkräften gegeben – insbesondere bei zeitgleich in mehreren Städten stattfindenden Spielen mit erhöhtem Gewaltpotenzial.
Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen kündigte an, die Ergebnisse der laufenden polizeilichen Ermittlung zeitnah der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit dies mit dem Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen vereinbar sei. Zugleich betonte man, dass man alle notwendigen Schritte unternehmen werde, um aus dem Vorfall mögliche sicherheitsrelevante und organisatorische Lehren zu ziehen.
Die Fußball-EM wird noch bis Mitte Juli andauern. Vor diesem Hintergrund bleibt die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Ordnungsbehörden und gegebenenfalls eingesetzten ergänzenden Akteuren wie privaten Sicherheitsdiensten unter besonderer Beobachtung. Ob und in welchem Umfang externe Detektive künftig eine Rolle bei der Begleitung von Großveranstaltungen spielen sollten, dürfte gerade im Lichte des aktuellen Falls erneut zur Diskussion stehen.