BAG: Beschattung eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv kann zu Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DS-GVO führen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die rechtswidrige Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen vom Arbeitgeber eingesetzten Privatdetektiv zu einem Schadensersatzanspruch nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) führen kann. Diese Entscheidung unterstreicht die datenschutzrechtlichen Grenzen bei der Durchführung von Mitarbeiterkontrollen und stärkt die Rechte von Beschäftigten bezüglich