Erfolglose Kündigungsschutzklage: Fauler Fahrkartenkontrolleur muss auch Detektiv-Kosten zahlen
Ein ehemaliger Fahrkartenkontrolleur der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) ist mit seiner Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Köln gescheitert. Das Gericht erkannte die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses als rechtmäßig an. Darüber hinaus wurde der Kläger dazu verpflichtet, die Kosten für einen von der KVB beauftragten Detektiv zu übernehmen. Der Fall verdeutlicht die juristischen Rahmenbedingungen